Akte 
Sitzung 13. September 1984
Entstehung
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der Stadt im Zusammenhang mit dem Kaufvertrag (zivilrechtlich) vornehmen.

Man müsse sich dabei auch darüber im klaren sein, daß die Stadt diesbezüglich Einflußmöglichkeiten weitgehend verliere, wenn der Bewerber sich auf dem j

privaten Grundstücksmarkt ein Grundstück beschafft. ,

Ratsmitglied Widner (SPD) erklärt sich mit einer Veräußerung an den Bewerber ,

unter den Bedingungen der Vorlage Nr. 21 b mit der Ergänzung unter Beachtung ?

der von I. Beigeordneten Dr. Hütte vorgeschlagenen Modifikationen einver- ^

standen, wenn sichergestellt sei, daß er informiert werde, sobald der Bauan­trag eingereicht werde. Es gehe ihm darum, sicherzustellen, daß die betrieb­lichen Anlagen zur Reduktion der Exmissionen tatsächlich dem neuesten Stand von Wissenschaft und Technik entsprechen. Bürgermeister Dr. Possel-Dölken sagt zu, die Fraktionsvorsitzenden würden informiert, sobald der Bauantrag vorliege. Man könne dann ja ggf. ein Gutachten des Gewerbeaufsichtsamtes zu dieser Frage einholen. j

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2. Der Stadtrat beschließt mit 26 Ja-Stimmen:

Der Stadtrat beschließt, an Herrn Walter Portner,Friedensstraße 13, 5432 Wirges, das im Baugebiet "Alter Galgen" gelegene Grundstück Flur 45, Nr. 105 (2871 m^) zu verkaufen.

Der Kaufpreis beträgt 11,-- DM/m^, mithin 31.581,-- DM. Außerdem muß der be­reits vorgelegte einmalige Kanalanschlußbeitrag in Höhe von 20.506,-- DM erstattet werden. Der Gesamtbetrag von 52.087,-- DM ist fällig und zahlbar ^

innerhalb eines Monats nach Vertragsabschluß. Die aus dem notariellen Ver- ,

tragsgeschäft entstehenden Nebenkosten gehen zu Lasten des Erwerbers. 1

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Der KaufInteressent verpflichtet sich, vor Baubeginn nachzuweisen, daß die zu errichtenden betrieblichen Anlagen zur Reduzierung von Exmissionen dem neuesten j

Stand von Wissenschaft und Technik entsprechen und die von dem Betrieb aus- T

gehenden Exmissionen die Grenzwerte der im Entwurf vorliegenden TA-Luft für 1 }

einen Massenstrom von 3 kg je Stunde nicht überschreiten. I<

Geschieht dies nicht, so steht der Stadt Montabaur ein Rücktrittsrecht vom Kaufvertrag zu. Dieses Rücktrittsrecht ist im Grundbuch durch Eintragung einer Rückauflassungsvormerkung zu sichern.

Punkt 11/3: Verschiedenes, Bekanntgaben, Anfragen

1. Bürgermeister Dr. Possel-Dölken berichtet, daß für die Realisierung des

Bauvorhabens Blaser am Steinweg der ursprüngliche Zeitrahmen nicht eingehalten werden konnte. Ursache dafür seien im wesentlichen Nachbareinsprüche gewesen.

Der Bürgermeister erinnert an die Vereinbarung mit Frau Blaser, die im Zusammen­hang mit der Umsiedlung der Gastwirtschaft geschlossen wurde, ihr bis zur In­betriebnahme der Gaststätte eine Betriebsausfallentschädigung zu gewähren.

Der Zeitraum, für den nach dem Vertrag die Betriebsausfallentschädigung zu zahlen ist, sei - so Bürgermeister Dr. Possel-Dölken - inzwischen abgelaufen.

Da Frau Blaser die Verzögerungen nicht zu vertreten habe, stelle sich die Frage, ob man ihr für einen Zeitraum von weiteren zwei Monaten eine Betriebsausfall- entschädigung in Höhe von insgesamt 5.000,-- DM zahlen solle. Sie sei mit einem entsprechenden Antrag an die Stadt herangetreten. Aus der Sicht der Verwaltung solle man diesem Anliegen entsprechen, da nur durch das Entgegenkommen von Frau Blaser die Grundstücksangelegenheit an der Wallstraße für die Stadt zufriedenstellend zu lösen gewesen sei.

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