Akte 
Sitzung 13. September 1984
Entstehung
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b) Wahl des stellvertretenden juristischen Mitgliedes des Umlegungsausschusses - Vorlage Nr. 18 -

1. Der Stadtrat beschließt mit 26 Ja-Stimmen:

Die Wahl erfolgt in offener Abstimmung, also durch Handzeichen (§ 40 Abs. 5 GemO).

2. Der Stadtrat beschließt mit 23 Ja-Stimmen und zwei Enthaltungen:

Der Stadtrat wählt Herrn Friedrich Wilhelm Hardt zum stellvertretenden juristischen Mitglied des Umlegungsausschusses der Stadt Montabaur.

Bürgermeister Dr. Possel-Dölken nimmt an der Abstimmung nicht teil (§ 36 Abs. 3 Satz 2 GemO).

Punkt 1/13: Anlage Nr. 9 und 10

Aufstellung einer Vorschlagsliste für die Wahl von Schöffen '

1. Bürgermeister Dr. Possel-Dölken weist darauf hin, daß die als Anlage Nr. 9 bei- ! gefügte Vorschlagsliste 37 Namen beinhaltet, während der Stadt nur ein Vorschlags- recht für 33 Personen zusteht. Es wird Übereinkunft erzielt, zunächst in den Fäl­len einen Ehegatten zu streichen, in denen beide Ehegatten für die Schöffenwahl vorgeschlagen wurden.

Dies betrifft:

a) Nr. 29 (Epping, Hartwig) und Nr. 31 (Dr. Herbst-Epping, Erika) und ^

b) Nr. 33 (Klapthor, Helmut) und Nr. 34 (Klapthor, Lilli). [

Die Verwaltung wird beauftragt, mit den betreffenden Eheleuten Kontakt aufzu- 1 nehmen, um abzuklären, welcher Ehepartner auf der Vorschlagsliste verbleiben soll. ii

Ratsmitglied Kram (CDU) erklärt sich mit der Streichung von Frau Anneliese Schröder geb. Wurzer (Anlage Nr. 9, Nr. 12) einverstanden.

Ratsmitglied Widner (SPD) stimmt der Streichung von Herrn Lothar Krekel (Anlage Nr. 9, Nr. 15) zu.

2. Der Stadtrat beschließt mit 25 Ja-Stimmen:

Der Stadtrat stimmt der aus der Anlage Nr. 10 ersichtlichen Vorschlagsliste für die Wahl der Schöffen zu.

Bürgermeister Dr. Possel-Dölken nimmt an der Abstimmung nicht teil (§ 36 Abs. 3 Satz 2 GemO).

Punkt 1/14: Vorlage Nr. 19, Anlage Nr. 11

Beratung und Beschlußfassung über den Entwurf einer neuen Ge­schäftsordnung

1. Ratsmitglied Widner (SPD) beantragt, § 2 Abs. 2 Satz 1 der als Anlage Nr. 11 beigefügten Geschäftsordnung so zu ändern, daß zwischen Zugang der Einladung und Sitzung mindestens 6 (statt 4) volle Kalendertage liegen. Er begründet den Antrag mit dem Hinweis, daß bei der 4-Tages-Frist den Ratsmitgliedern die Einladungen oft erst samstags zugehen. Dadurch bestehe keine Möglichkeit, evtl. Rückfragen mit der Verwaltung vor der Fraktionssitzung abzuklären.

3 vom 1984 . IX

lg vom .J984 P. JX

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