13 -
Punkt 1/11: Vorlage Nr. 16, Anlage Nr. 8
Beratung und Beschlußfassung über den Entwurf einer neuen Hauptsatzung
*
*
w
1. Bürgermeister Dr. Possel-Dölken verweist darauf, daß der Entwurf der Hauptsatzung (Anlage Nr. 8) nur in zwei Punkten von der geltenden Hauptsatzung abweicht.
Zum einen werde - entsprechend dem Antrag der CDU-Fraktion - in der Hauptsatzung die Bildung eines Umweltausschusses verankert.
Zum anderen beinhalte die Hauptsatzung Regelungen über das Verfahren zur Wahl des Stadtteilausschusses.
2. I. Beigeordneter Dr. Hütte (CDU) begründet den Antrag der CDU-Fraktion, einen Umweltausschuß zu bilden und diesen in der Hauptsatzung zu verankern. Er verweist auf die Umweltprobleme, die in den letzten Jahren immer stärker ins Bewußtsein gerückt worden seien. Man wolle mit dem Umweltausschuß ein Gremium bilden, in dem sich Fachleute Gedanken darüber machen, was auf lokaler Ebene zur Erhaltung und zum Schutz der Umwelt getan werden könne.
3. Ratsmitglied Widner (SPD) betont, es sei nicht damit getan, einem Ausschuß einen anderen Namen zu geben. Vielmehr müsse dieser Umweltausschuß konkrete Arbeit leisten. Er kündigt an, die SPD-Fraktion werde häufig die Einberufung des Umweltausschusses beantragen.
Ratsmitglied Bächer (SPD) erklärt, angesichts einiger Entscheidungen und Äußerungen von Ratsmitgliedern aus den Reihen der CDU-Fraktion in der Vergangenheit habe er Zweifel, ob es der CDU-Fraktion ernst damit sei, aktive Umweltpolitik zu betreiben. Diese Aussagen werden von Ratsmitglied Kram und I. Beigeordneten Dr. Hütte zurückgewiesen.
4. Ratsmitglied Schweizer (FWG) erklärt für seine Fraktion ebenfalls die grundsätzliche Zustimmung zur Gründung eines Umweltausschusses. Er verweist allerdings darauf, daß der Wald- und Friedhofsausschuß, an dessen Stelle der Umweltausschuß getreten ist, in der Vergangenheit in einer Legislaturperiode nur zwei- bis dreimal getagt habe. Wenn der Umweltausschuß seiner Aufgabenstellung gerecht werden solle, müsse man ihn häufiger einberufen.
5. Beschlußfassung
5.1 Bürgermeister Dr. Possel-Dölken erläutert das Verfahren zur Entscheidung über die Hauptsatzung. Er macht darauf aufmerksam, daß bei der Abstimmung über § 12 (Aufwandsentschädigung für Fraktionsvorsitzende) die Fraktionsvorsitzenden Kram, Widner und Schweizer befangen sind. Bei der Beschlußfassung über § 13 (Aufwandsentschädigung der Beigeordneten) seien die Beigeordneten befangen,und das Stimmrecht des Bürgermeisters ruhe gemäß § 36 Abs. 3 Satz 2 GemO.
Bei der Entscheidung über die übrigen Bestimmungen der Hauptsatzung könnten alle Ratsmitglieder und Beigeordneten mitwirken. Dieser fordere drei getrennte Abstimmungsvorgänge.
5.2 Beschlußfasssung über § 12:
Der Stadtrat beschließt mit 23 Ja-Stimmen:
3 vom 1984 . IX
tg vom .J984 P. JX
§ 12 der Hauptsatzung wird in der Form beschlossen, wie er sich aus der Anlage Nr. 8 zur Niederschrift ergibt.
Die Ratsmitglied Kram (CDU), Widner (SPD) und Schweizer (FWG) haben wegen Vorliegen von Sonderinteresse gemäß § 22 GemO an der Beratung und Beschlußfassung nicht mitgewirkt.
14 -

