Akte 
Sitzung 13. September 1984
Entstehung
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Punkt 1/7: Vorlage Nr. 13, Anlage Nr. 5

Beratung und Beschlußfassung über die Änderung des Bebauungsplanes "Schulzentrum"

1. Ratsmitglied Widner (SPD) verweist auf einen Antrag des Lehrerkollegiums des Mons-Tabor-Gymnasiums, bei dem zukünftigen Gelände des Gymnasiums einen Model 1- teich anzulegen. Er stellt die Frage, ob die Stadt dafür die erforderlichen Grundstücke zur Verfügung stellen müsse.

Bürgermeister Dr. Possel-Dölken erklärt, die dafür benötigten Grundstücke seien Eigentum des Kreises. Festsetzungen des Bebauungsplanes würden durch dieses Vorhaben nicht berührt.

2. Der Stadtrat beschließt mit 26 Ja-Stimmen:

a) Der Bebauungsplan "Schulzentrum" wird dergestalt geändert, daß für die Erweiterung des jetzigen Realschulgebäudes als künftigem Standort des Mons-Tabor-Gymnasiums die überbaubare Grundstücksfläche erweitert wird.

b) Die Bebauungsplanänderung wird in einem vereinfachten Verfahren nach § 13 BBauG durchgeführt, da durch diese Änderung die Grundzüge der Planung nicht berührt werden.

Punkt 1/8: Vorlage Nr. 14, Anlage Nr. 6

Beratung und Beschlußfassung über die Aufstellung eines Bebauungs­planes im Bereich Bahnhof-/Allee-/Hohe Straße

Der Stadtrat beschließt mit 23 Ja-Stimmen:

1. Für den Bereich, der umgrenzt wird: im Norden: von der Hohe Straße

im Osten: von der Wegeparzelle Nr. 5837/2 und dem Geltungsbereich des rechtsverbindlichen Bebauungsplanes "Im Hahn" im Süden: von der Alleestraße im Westen: von der BahnhofStraße

wird ein Bebauungsplan aufgestellt. Der Plan erhält die Bezeichnung "Im Hahn - Erweiterung".

2. Mit den Planungsarbeiten wird die Kreisplanungsstelle - Herr Kreisplaner Schwarz - beauftragt.

Die Ratsmitglieder Andreas König und Hildegard Diehl (beide CDU) und Christa Stendebach (SPD) haben wegen Vorliegen von Sonderinteresse gemäß § 22 GemO an der Beratung und Beschlußfassung nicht mitgewirkt und den Sitzungstisch verlassen.

Punkt 1/9: Vorlage Nr. 15, Anlage Nr. 7

Beratung und Beschlußfassung über den Erlaß einer Satzung nach § 34 Abs. 2 a BBauG im Bereich des Stadtteiles Bladernheim

Der Stadtrat beschließt mit 26 Ja-Stimmen:

Der Rat beschließt den Erlaß einer Satzung nach § 34 Abs. 2 a BBauG für einen Teil­bereich des Stadtteiles Bladernheim in der vorgelegten Form.

3 vom 1984 . IX

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