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b) Bürgermeister Dr. Possel-Dölken faßt das Ergebnis der vorangegangenen Diskussionen zu folgendem Beschlußvorschlag zusammen:
Für die Planung der Neugestaltung im Zusammenhang mit verkehrsberuhigenden Maßnahmen (Fußgängergeschäftsstraße/verkehrsberuhigte Straßenführung) im Bereich der L 326 zwischen Einmündung Wallstraße und Kreuzung Peterstorstraße sollen fünf bis sechs Planungsbüros mit der Erstellung von Planungsunterlagen beauftragt werden. Dabei sind nur Büros zu berücksichtigen, die mindestens drei Referenzprojekte für ähnliche Planungen in vergleichbaren Städten nachweisen können, von denen mindestens zwei auch zur Ausführung gekommen sind. Ortsansässige Planungsbüros, die diese Voraussetzungen nicht erfüllen, können sich daneben freiwillig und ohne Honorarvereinbarung daran beteiligen.
Abstimmungsergebnis: 20 Ja-Stimmen, 6 Nein-Stimmen.
Anschließend stellt Bürgermeister Dr. Possel-Dölken folgenden Beschlußvorschlag zur Diskussion und Abstimmung.
Die Verwaltung wird beauftragt, bis zur Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses und Bauausschusses am 02.10.1984 die Ausschreibungsunterlagen für die Durchführung des beschränkten Planungswettbewerbes vorzubereiten. Der Haupt- und Finanzausschuß wird ermächtigt, am 02.10.1984 über die Vergabe zu entscheiden.
Ratsmitglied Schweizer (FWG) spricht sich dafür aus, die Entscheidung über die an dem beschränkten Planungswettbewerb zu beteiligenden Planungsbüros dem Stadtrat vorzubehalten.
Der Stadtrat stimmt mit 21 Ja-Stimmen bei 5 Nein-Stimmen dem von Bürgermeister Dr. Possel-Dölken formulierten Beschlußvorschlag zu.
Punkt 1/6: Vorlage Nr. 12, Anlage Nr. 4
Beratung und Beschlußfassung über die Änderung des Bebauungsplanes "Hemchen" im Stadtteil Horressen
Der Stadtrat beschließt mit 25 Ja-Stimmen:
1. Der Bebauungsplan "Hemchen" wirddbrgestalt geändert, daß die Straße "Im Hemchen"
als verkehrsberuhigt ausgewiesen wird.
2. Mit den Planungsarbeiten wird die Verbandsgemeindeverwaltung beauftragt.
3 vom
3. Auf die vorgezogene Bürgerbeteiligung (§ 2 a Abs. 1 und 2 BBauG) wird gemäß § 2 a Abs. 4 BBauG verzichtet.
4. Der Rat stimmt der vorgelegten Planänderung einschließlich Begründung zu.
5. Der Rat beschließt die Offenlage des geänderten Bebauungsplanentwurfes sowie der Begründung gemäß § 2 a Abs. 6 BBauG.
Die Verwaltung wird beauftragt, im Rahmen der Offenlage die erforderliche Beteiligung der Träger öffentlicher Belange nach § 2 Abs. 5 BBauG vorzunehmen.
Ratsmitglied Diel (FWG) hat an der Beratung und Beschlußfassung nicht mitgewirkt und den Sitzungstisch verlassen.
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