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Skeptisch äußert sich Patsmitglied Schweizer gegenüber der Aussage von Ratsmitglied Widner, die vorhandenen Parkplätze reichten kurzfristig aus. Die Besichtigungsreise habe gezeigt, daß eine Fußgängerzone in erheblichem Maß Parkplätze in der näheren Umgebung erfordert. Die FWG-Fraktion sei mehrheitlich für die Ausweisung der Fußgängerzone.
Ratsmitglied Eschenauer (FWG) spricht sich gegen die Fußgängerzone im o. g. Bereich aus. Die Städte, die man bei der Besichtigungsfahrt aufgesucht habe, seien weder nach der Einwohnerzahl noch nach dem Steuervolumen vergleichbar.
Die Finanzierung der Fußgängerzone sei nach seiner Überzeugung nicht gesichert.
In anderen Städten sei der Bau einer Fußgängerzone im Rahmen eines Sanierungsverfahrens erfolgt. Dafür habe es Zuschüsse des Bundes und des Landes gegeben.
Ratsmitglied Eschenauer weist auch darauf hin, daß die beantragte Umstufung der L 326 in eine Gemeindestraße die für die Stadt und die Anlieger negative Folgen habe, daß die Straßenbaulastträgerschaft voll auf die Stadt übergehe.
Nach der derzeitigen Regelung müßten die Anlieger im Falle eines Ausbaues nur Beiträge für die Bürgersteige zahlen.
Bürgermeister Dr. Possel-Dölken widerspricht der Aussage von Ratsmitglied Eschenauer, die aufgesuchten Städte seien nicht vergleichbar. Zwar seien einige größer als Montabaur. Es seien aber auch vergleichbare Städte unter den besuchten. Dies gelte für die Einwohnerzahl wie für die Stadt - Umlandbeziehungen.
In der Diskussion wird von Ratsmitglied Kram (CDU) auf die Notwendigkeit verwiesen, die Voraussetzungen für bessere Geschäftsbedingungen in der Innenstadt zu schaffen. Nur so könne man Sorge dafür tragen, daß sich die Innenstadt weiterentwickele und nicht weitere Geschäfte aus der Innenstadt an die Peripherie und in Nachbargemeinden aussiedeln. Im übrigen müsse auch der Aussage widersprochen werden, die Finanzierung der Fußgängerzone sei nicht gesichert. Die Einrichtung einer Fußgängerzone auf einer Straßenfläche von 200 x 10 m sei keine Größenordnung, die für eine Stadt wie Montabaur den Ruin bedeuten könne.
Es entstünden höchstens Kosten in Höhe von ca. 400.000,— DM. Diese Summe müsse es der Stadt wert sein, zur Weiterentwicklung des Stadtkerns beizutragen. Viele vergleichbare Städte hätten mit Erfolg Fußgängerzonen geschaffen.
Bürgermeister Dr. Possel-Dölken geht auf die Aussage von Ratsmitglied Eschenauer ein, in anderen Städten seien Fußgängerzonen im Rahmen eines Sanierungsverfahrens geschaffen und von Bund und Land bezuschußt worden. Diese Aussage treffe - so Bürgermeister Dr. Possel-Dölken - zu. Auf Anfrage sei ihm jedoch vom ständigen Referenten der Bezirksregierung Koblenz geantwortet worden, daß in der Vergangenheit eine Einbeziehung der Kirchstraße in ein Sanierungsverfahren ohne weiteres möglich gewesen wäre, dies aber von der Mehrzahl der Anlieger nicht gewünscht und deshalb von der Stadt auch nicht beantragt worden sei. Jetzt sei eine Ausweisung des zukünftigen Bereiches der Fußgängerzone als Sanierungsgebiet nicht mehr möglich.
Bürgermeister Dr. Possel-Dölken weist aber auch darauf hin, daß nach den Bestimmungen des Städtebauförderungsgesetzes die Anlieger nach der derzeitigen Rechtslage auch bei Schaffung einer Fußgängerzone im Rahmen eines Sanierungsverfahrens zu Ausgleichszahlungen herangezogen werden müßten.
6. Der Stadtrat beschließt mit 17 Ja-Stimmen und 1 Nein-Stimme:
a) Der Stadtrat beschließt, ein Umstufungsverfahren für die L 326 (Bahnhofstraße, Kleiner Markt, Großer Markt und Kirchstraße) für den Bereich zwischen Einmündung Wallstraße und Einmündung Kolpingstraße/Gelbachstraße zur Gemeindestraße einzuleiten.
3 vom 1984 . IX
tg vom .1984 P. IX
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