Akte 
Sitzung 28. Februar 1984
Entstehung
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Beschlußvorschlag:

Der Rat nimmt die von den Ehel. Jaspert mit Schreiben vom 17.2.1984 im Rahmen der eingeschränkten Beteiligung nach § 2a gbs. 7 BBauG vorgebrachten Bedenken zur Kenntnis und beschließt, die Bedenken zurückzuweisen. -

Begrü n dung:

Der Rat hat bereits durch Beschluß vom 26.1.1984 die im Rahmen der zweiten Offenlage der Bebauungsplanänderung vorgebrachten und inhalt­lich gleichlautenden Bedenken zurückgewiesen. Im Rahmen der jetzigen eingeschränkten Beteiligung nach § 2a Abs. 7 BBauG werden keine neuen Gesichtspunkte vorgetragen, die eine andere Entscheidung rechtfertigen würden. Denn der Rat hat - nicht zuletzt aufgrund des rechtskräftigen Urteils des Landgerichtes Koblenz im Streitverfahren Jaspert ./.

Kevag - festgestellt, daß den Ehel. Jaspert weder ein Anspruch auf Beseitigung des Leitungsmastes noch auf Verlegung der Freileitung zukommt. \

Auch eine Beeinträchtigung der Bebauung durch Freileitung und Beton­mast ist nicht gegeben. Denn aufgrund einer Zusage der Kevag sowie durch einen Bauvorbescheid nach § lo2 LBauO ist sichergestellt, daß das Grundstück parallel zur Grundstücksgrenze mit einem Baukörper mit einer max. Firsthöhe von 6,9o m zu bebauen ist (s.a. beigefügte Bebauungsskixze).

In ihren Bedenken sprechen die Ehel. Jaspert irrtümlich von einer Reduzierung des Schutzstreifens auf 3,oo m gemäß einer Absprache mit der Kevag. Tatsächlich handelt es sich jedoch um einen Sicherheits­abstand zwischen dem Bauvorhaben und der Versorgungsleitung im Bereich des Schutzstreifens.

Nur eine Einschaltung des Versorgungsträgers im Rahmen des Baugenehmi gungsverfahrens räumt diesem die Möglichkeit der Überprüfung ein, ob -die er forder lichen Sicherheitsabstände eingehalten werden.

( Dr. Pospel-Dölken ) Bürgermeister