Eheleute
Helmut und Liesel Jaspert Mühlenueg 5 ,
5430 Montabaur 3
17.02.1984 Tel.: 3212
Antage Mr. 5
An die
Verbandsgemeinde Montabaur Konrad-Adenauer-Platz 5430 Montabaur 1
Stellungnahme
Ihr Schreiben vom 7.2.1984, IIl/1-610-13h.
Sehr geehrter HerrtJung,
uir halten unseren Widerspruch aufrecht und begründen ihn nochmals uie folgt:
Die Behauptung der KEVAG, eine 20KV-Leitung hätte bereits schon 1955 über das betreffende Grundstück geführt, uird bestritten.
Tatsache ist, daO erst bei der Ersteilang des Bebauungsplanes der ehemahligen Gemeinde Eigendorf einHolzmast, uelcher bis zu diesem Zeitpunkt eine 10KV-Leitung getragen hatte, durch einen Betonmast mit einer 20KV-Leitung ersetzt uurde.
Eine Beeinträchtigung des Grundstückes ist schon dadurch gegeben, daO ein späteres Haus 3m von der äußeren Leitung, der über das betreffende Grundstück verläuft, eine Einschränkung vom normalen Grenzabstand von 3m auf 5m erweitert. Hinzu kommt, daß die Firsthöhe des zukünftigen Hauses auf max. 6.90m festgesetzt uurde, uas andernfalls zu keiner Einschränkung geführt hätte.
Weiter verueisen uir auf Veröffentlichungen bedeutender Wissenschaftler, die schon lange' fordern, daß 20KV-Leitungen nicht mehr durch Wohngebiete geführt uerden sollten, uegen möglicher Gesundheitsbeeinträchtigungen, notfalls untef die Erde verlegt uerden müßten.
(Dr. Alois Felder:"Menschen zuischen Kosmos und Chaos", 3.56/57/58ff.) Bei dreimaligen Umlegungsverfahren lehnen uir es ab, ein Bauvorhaben mit der privatrechtlichen Gesellschaft KEVAG vorher abzustimmen und verueisen auf das Urteil des Landgerichts Koblenz vom 5.5.83, bei uelchem die KEVAG den Schutzstreifen auf 3m reduzierte und sich somit entgültig festlegte.
Wir bitten um Mitteilung, in uie ueit unsere Anregungen und Bedenken
Lgg
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vom
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berücksichtigt uerden konnten mit freundlichem Gruß Helmut und Liesel Jaspert
und verbleiben
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