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I. Beigeordneter Dr. Hütte habe in der bürgermeisterlosen Zeit im Sommer 1983 die Weichen für eine gemeinsame Lösung mit der Ortsgemeinde Staudt und der Verbandsgemeinde Wirges gestellt.
4. Der Stadtrat beschließt mit 23 Ja-Stimmen:
Der Rat stimmt dem Entwurf der öffentlich-rechtlichen Vereinbarung zwischen i der Stadt Montabaur und der Verbandsgemeinde Wirges bezüglich der Erschließung des Gewerbegebietes "Alter Galgen" in der vorgelegten Form zu. j
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Punkt 11/4: Vorlage Nr. 496, Anlage Nr. 5
Beratung und Beschlußfassung über die Bedenken zur Bebauungsplanänderung "In den Fichten - Auf der Trift" im Stadtteil Eigendorf im Rahmen der eingeschränkten Beteiligung gemäß § 2 a Abs. 7 BBauG
Der Stadtrat beschließt mit 23 Ja-Stimmen:
Der Rat nimmt die von den Eheleuten Jaspert mit Schreiben vom 17.02.1984 im Rahmen der eingeschränkten Beteiligung nach § 2 a Abs. 7 BBauG vorge- brachten Bedenken zur Kenntnis und beschließt, die Bedenken zurückzuweisen.
Punkt 11/5: Vorlage Nr. 497
Beratung und Beschlußfassung über die Änderung des Bebauungsplanes "In den Fichten - Auf der Trift" im Stadtteil Eigendorf
a) Zustimmungsbeschluß
b) Satzungsbeschluß gemäß § 10 BBauG
1. Ratsmitglied Lorenz (FWG) regt an, die Grundstücke 68/1 und 68/2 nicht in die Umlegung einzubeziehen. Diese beiden Grundstücke seien schon seit Jahren bebaut. Der Bebauungsplan sehe keine Änderung gegenüber dem Status quo vor. Dies sei auch in der Umlegung nicht möglich.
Bürgermeister Dr. Possel-Dölken erklärt, die Frage der Einbeziehung oder Nichteinbeziehung dieser Grundstücke in das Umlegungsverfahren sei eine Entscheidung des Umlegungsausschusses. Der Stadtrat könne allenfalls eine Empfehlung aussprechen. Er schlägt vor, darüber in der nächsten Sitzung des Haupt- und Finanz- und Bauausschusses zu entscheiden.
2. Der Stadtrat beschließt mit 23 Ja-Stimmen:
a) Der Rat stimmt der Änderung des Bebauungsplanes "In den Fichten - Auf der Trift", welche zum Inhalt hat:
1. Die Verkehrsflächenbreite der Erschließungsstraße, die den Planbereich im Norden begrenzt, wird auf 6,00 m (bisher 7,50 m) festgesetzt. Hierbei soll die Fahrbahnbreite 4,50 m und der einseitige Bürgersteig 1,50 m betragen.
2. Der Parkstreifen entlang der Baumbacher Straße wird aus dem Plan herausgenommen.
3. Der Weg "Alte Straße" (Flur 2, Flurstück 219/2 - tlw.) wird in den Geltungsbereich des Bebauungsplanes einbezogen.
4. Die Leitungstrasse der 20 KV-Freileitung wird in ihrer tatsächlichen Führung dargestellt.
5. In die Textfestsetzungen zum Bebauungsplan wird aufgenommen:
"Bauvorhaben innerhalb des Schutzstreifens der 20 KV-Freileitung sind vor Erteilung der Baugenehmigung mit dem Versorgunsträger abzustimmen."
in der vorgelegten Form zu.
ung vom 3.1984 -P. VIII
mg vom .1984 P. VIII
igyom li 1984 ' VIII
g vom i. 1984 . IX
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