Akte 
Sitzung 19. Dezember 1985
Entstehung
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worden. Im Rahmen dieser Kontrollen seien im Durchschnitt etwa 50 Anzeigen pro Tag ausgeschrieben worden. Dennoch sei ein sehr undiszipliniertes Ver­halten der Verkehrsteilnehmer zu beobachten. Weitere verschärfte Kontrollen seien daher beabsichtigt.

Ratsmitglied Friemel (SPD) merkt in diesem Zusammenhang an, daß nach ihrer Auffassung vielfach Soldaten in den Abendstunden Fahrzeuge in der Fußgänger­zone abstellen. Dies sollte zum Anlaß genommen werden, um die Kaserne auf die geänderte Situation hinzuweisen, mit der Bitte, dies den Soldaten zur Kenntnis zu geben.

Nachdem Ratsmitglied Bächer (SPD) abschließend zu einigen Aussagen im Verlaufe der Haushaltsdebatte Stellung bezieht - er bringt dabei u. a. zum Ausdruck, daß die gegenwärtige Marktlage es nicht erlaubt, einen Sparkurs in der von der FWG-Fraktion aufgezeigten Form einzuschlagen, daß im Bezug auf die Sanierung im Bereich des landwirtschaftlichen Betriebes Decker seitens des Planers Beden­ken hinsichtlich der weiteren Verwendung geäußert wurden, die deckungsgleich seien mit der Überzeugung der SPD-Fraktion und daß nach längerem Hinausschieben der Maßnahme im Jahre 1986 in jedem Fall der Bau der Friedhofshalle in Eigen­dorf erfolgen solle - meldet sich Ratsmitglied Lorenz (FWG) zu Wort. Er gibt folgende persönliche Erklärung ab:

"Zu der von Herrn Kram gemachten Ausführung betreffend meine Person kann ich nur sagen, ich habe im Kreistag für mich gesprochen. Ich habe im Kreistag ledig­lich eine Frage an den Landrat gestellt bezüglich der Besitzverhältnisse des späteren Stadions und Herr Kram hat das fortgesetzt, was er im Kreistag getan hat. Perfekt im Hetzen, perfekt im Lügen, Geißler würde ganz stolz auf Sie sein und Goebbels wäre es auch."

Der Vorsitzende ruft Herrn Lorenz zur Ordnung und fordert ihn auf, die nach sei­ner Auffassung beleidigende Äußerung gegenüber Ratsmitglied Kram zurückzunehmen.

Ratsmitglied Widner (SPD) beantragt mit Blick auf die von Ratsmitglied Lorenz (FWG) verlautbarte Äußerung die Unterbrechung der Sitzung und Einberufung des Ältestenrates.

Der Vorsitzende richtet, bevor er diesen Antrag zur Abstimmung stellt, an Rats­mitglied Lorenz die Frage, ob er seine Aussage zurücknehme. Herr Lorenz verneint dies.

Die daran anschließend durchgeführte Abstimmung ergibt, daß dem von Ratsmitglied Widner (SPD) gestellten Antrag (Sitzungsunterbrechung und Einberufung des Älte­stenrates) mit 23 Ja-Stimmen und 5 Gegenstimmen entsprochen wird. Der Vorsitzende unterbricht daraufhin die Sitzung und beruft die Mitglieder des Ältestenrates zu einer Zusammenkunft außerhalb des Sitzungssaales zusammen.

Nach 10-minütiger Sitzungsunterbrechung (von 20.15 bis 20.25 Uhr), während der der Ältestenrat tagte, und sich darüber hinaus die FWG-Fraktion zu einer frak­tionsinternen Beratung zusammenfand, eröffnet der Vorsitzende die Sitzung. Er gibt zur Kenntnis, daß der Ältestenrat überein gekommen sei, aufgrund der Äuße­rung von Ratsmitglied Lorenz (FWG) diesem einen Ordnungsruf und eine Rüge zu erteilen und ihn darüber hinaus nochmals aufzufordern, Stellung dazu zu bezie­hen, ob er seine Äußerung zurücknehme.

Ratsmitglied Lorenz (FWG) erklärt erneut, er nehme die Äußerung nicht zurück.

Der Vorsitzende gibt daraufhin weiter zur Kenntnis, daß der Ältestenrat vorge­schlagen habe, unter diesen Voraussetzungen Ratsmitglied Lorenz (FWG) von der weiteren Teilnahme an der heutigen Sitzung auszuschließen. Gemäß § 38 Abs. 1 S. 3 GemO sei hinweisend auf die Geschäftsordnung die Möglichkeit vorgesehen, daß der Vorsitzende in schweren Fällen den Ausschluß eines Ratsmitgliedes aus­sprechen kann. Der Ältestenrat sei der Auffassung, daß die Aussage von Ratsmit-

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