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Für die CDU-Fraktion stellt Fritz Schwind fest, am Tatbestand habe sich nichts geändert, so daß eine Satzungsänderung entbehrlich sei. Er führt weiter aus, für den Bereich der Fußgängerzone und des Konrad-Adenauer-Platzes müsse weitergedacht werden. Die CDU-Fraktion stelle daher den Antrag, die Verwaltung zu beauftragen, in einer der nächsten Fachausschußsitzungen über Möglichkeiten zu berichten, im Bereich der Fußgängerzone und des Konrad-Adenauer-Platzes eine ganzjährige Säuberung von der Stadt durchführen zu lassen. Zur Begründung führt Ratsmitglied Schwind (CDU) aus, der größte Teil der Fläche in der Fußgängerzone bzw. auf dem Konrad-Adenauer-Platz müsse schon jetzt von der Stadt gesäubert werden. Nach der bestehenden Satzung sind die Anlieger lediglich zur Reinigung eines Streifens von 1,50 m von der Grundstücksfläche in den öffentlichen Verkehrsraum hinein verpflichtet, wenn kein Gehweg vorhanden ist.
Der Vorsitzende der FWG-Fraktion Schweizer spricht sich ebenfalls für eine Beibehaltung der bisherigen Satzungsregelung und gegen ein generelles Verbot der Verwendung von Streusalz aus.
Der Antrag der SPD-Fraktion auf Regelung eines generellen Verbotes der Verwendung von Salz im gesamten Stadtgebiet wird mit 8 Ja-Stimmen und 18 Nein-Stimmen abgelehnt. Unter Ablehnung (6 Ja-Stimmen, 20 Nein-Stimmen) der Vorlage der Verwaltung entspricht der Stadtrat mehrheitlich dem Antrag der CDU-Fraktion auf Erarbeitung eines Gesamtkonzeptes für den Bereich der Stadt Montabaur.
Punkt 1/8: Beratung und Beschlußfassung über die Erweiterung des Bebauungsplanes "Horresser Berg"
hier: Zustimmungs- und Satzungsbeschluß gern. §§ 24 GemO, 10 BBauG - Vorlage Nr. 113 -
Mit 26 Ja-Stimmen (einstimmig) stimmt der Stadtrat der Erweiterung des Geltungsbereiches des Bebauungsplanes in der vorgelegten Form zu und beschließt die Bebauungsplanerweiterung als Satzung gern. §§ 24 GemO, 10 BBauG.
Punkt 1/9: Beratung und Beschlußfassung über eine vereinfachte Änderung des
Bebauungsplanes "Horresser Berg" im Bereich des Flurstückes Nr. 5/1 (Flur 14) nach § 13 BBauG # - Vorlage Nr. 114 -
ijj) Der Stadtrat beschließt den Bebauungsplan "Horresser Berg" im Bereich des Flurstückes Nr. 5/1 (Flur 14) der Gemarkung Horressen dergestalt zu ändern, daß im Zuge der Bebauung dieses Grundstückes eine Dachneigung von 26° zugelassen wird.
Abstimmungsergebnis: 26 Ja-Stimmen (einstimmig).
Punkt 1/10: Beratung und Beschlußfassung über den Bebauungsplan "Im Hahn - Erweiterung"
hier: Zustimmungs- und Satzungsbeschluß gern. §§ 24 GemO, 10 BBauG - Vorlage Nr. 115 -
Der Stadtrat stimmt mit 25 Ja-Stimmen dem Bebauungsplan "Im Hahn - Erweiterung" einschließlich Begründung in der vorgelegten Form zu und beschließt den Bebauungsplan als Satzung gemäß §§ 24 GemO, 10 BBauG.
Hinweis:
Ratsmitglied Stendebach (SPD) hat wegen Vorliegen von Sonderinteresse gemäß § 22 GemO nicht an der Beratung und Beschlußfassung mitgewirkt und im Zuhörerraum Platz genommen.
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