Akte 
Sitzung 26. November 1985
Entstehung
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Der Vorsitzende der SPD-Fraktion Widner merkt an, die FMG-Fraktion habe fast allen Beschlüssen über Geldausgaben im Laufe des Jahres zugestimmt. Die Ablehnung des Nachtragsplanes könne er daher nicht verstehen.

Von seiten der CDU-Fraktion wird durch die Ratsmitglieder Albert Kram und Karl- Heinrich Stock darauf hingewiesen, daß die Einbußen bei der Gewerbesteuer nicht vorhersehbar waren. Davon sei aber nicht nur die Stadt Montabaur betroffen, dies gelte in gleicher Meise für andere Gewerbestandorte.

Bei der abschließenden Abstimmung findet die Nachtragshaushaltssatzung sowie der Nachtragshaushaltsplan der Stadt Montabaur für das Haushaltsjahr 1985 in der vorgelegten Form mit 23 Ja-Stimmen und 3 Nein-Stimmen die Mehrheit des Stadt­rates.

Gleichzeitig wird das geänderte Investitionsprogramm für die Jahre 1984 - 1988 beschlossen.

Punkt 1/5: Genehmigung von Haushaltsüberschreitungen (vorsorglich)

Zu diesem vorsorglich aufgenommenen Tagesordnungspunkt findet keine Beratung statt.

Punkt 1/6: Kenntnisnahme von unerheblichen Haushaltsüberschreitungen des Hospi­talfonds im Haushaltsjahr 1984

- Vorlage Nr. 111 -

- Anlage Nr. 2 -

Der Stadtrat nimmt mit 26 Ja-Stimmen (einstimmig) Kenntnis von den in der Anlage Nr. 2 zu dieser Niederschrift aufgeführten unerheblichen über- und außerplan­mäßigen Ausgaben für das Haushaltsjahr 1984 des Hospitalfonds.

Die Deckung erfolgt durch Einsparungen im Rahmen des Gesamthaushaltes.

Punkt 1/7:

Beratung und Beschlußfassung über die 2. Satzung der Stadt zur Änderung der Satzung über die Reinigung der öffentlichen Straßen - Vorlage Nr. 112 -

Bürgermeister Dr. Possei-Dölken stellt dem Stadtrat einen Änderungsvorschlag der Verwaltung zur Satzung über die Reinigung der öffentlichen Straßen vor. Hier­nach soll die Verwendung von Streusalz im Bereich der Pflasterflächen des Kon- rad-Adenauer-Platzes und der Fußgängerzone untersagt werden. Zur Begründung wird ausgeführt, bei einem Einsatz von Streusalz seien Schäden an den Pflasterflächen zu befürchten.

Ratsmit(!)g/]ed Bächer (SPD) begründet einen weitergehenden Antrag seiner Fraktion, wonach für den gesamten Geltungsbereich der Satzung ein generelles Verbot der Verwendung von Salz ausgesprochen werden soll. Die Erfahrungen hätten gezeigt, daß eine Reinigung von Fußwegen besser ohne als mit Salz möglich ist. Die Ver­wendung von Streusalz führe u. a. durch Nitratanreicherungen im Grundwasser zu Gesundheitsgefährdungen. Ein Schutz der Fußgänger vor Unfällen durch die Bildung von Glatteis auf Bürgersteigen sei weiterhin möglich.

Ratsmitglied Bächer (SPD) weist auf Schwierigkeiten bei der Anwendung der be­stehenden Satzungsregelung hin, wonach Salz in geringen Mengen nur gegen Eis auf Gehwegen, nicht jedoch zur Beseitigung von Schnee verwendet werden darf.

Es gebe keine klare Definition, wie die Begriffe "Eis" und "festgefahrene Schnee­decke" auszulegen sind. Daher bereinige der Antrag der SPD-Fraktion diesen Mißstand.

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g vom 1985 - IX