Akte 
Sitzung 17. Oktober 1985
Entstehung
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erfolgt durch die Verbandsoemeindeverwaltunc Montabaur. Der Westerwaldkreis erhält jeweils eine Ausfertigung der Belegungspläne*.

Dem TuS. Montabaur oder seinem Rechtsnachfolger wird die Sportplätzwerbung gestattet* Einnahmen aus dieser Werbung stehen dem TuS Montabaur zu.'^L ^ Die Art der Werbung Ist jeweils zwischen dem TuS Montabaur sowie der Stadt Montabaur und dem Westerwaldkreis abzustimmen. *. i

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(2) Für die Aufstellung der weiteren Belegungspläne für die schulische Nutzung sind.die Schulleiter der Schulen, die das Tennenspielfeld be-^ legen^ zuständig. -

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(3) Der Westerwaldkreis stellt dem TuS Montabuar in der Dreifachsport-r

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(4) Dem Westerwaldkreis obliegt die laufende Pflege und Unterhaltung

des Tennenspielfeldes und der dazu gehürenden. Anlagen.* j ^

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Die Stadt Montabaur Übernimmt die regelmäßige Behandlung der Sportplatz^

\'. V;.* '. decke mit dem SportplatzpfTegegerät.^r

' Die Betriebs^ und Unterhaltungskosten für den Tennenplatz werden wie--

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folgt aufgeteilt^

a) Die Stadt .übernimmt vorab die Koster.für die Urtsrhaltung und Bewirt­schaftung der Flutlichtanl'

b) Die übrigen Betriebs- und Unterhaitungskostens werden zwischen der L Stadt und den Schulträgern im Verhältnis der Benutzungszeiten fürr;

die schulische und außerschulische Nutzung verteilt. Maßgebend - rr!

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^ 'ist der Belegungspli

c) Der nach lit. b) auf die^ schulische Nutzung entfallende Kpstenanteil* wird zwischen den Schulträgern im Verhältnis der Benutzungszeiten der Schularten zwischen Kreis und Verbandsgemeinde aufgeteilt..

ng vorn .1985 F. IX

9 vom 1985 - IX