(1) Die Cebäudebewirtschaftung für die Dceifachsporthalle obliegt dem ,
Westerwaldkreis. Die Verbandsgemeinde Montabaur beteiligt sich mit einem Drittel an. den lauf enden Betriebs- und Unterhaltungskosten der Dreifach- . Sporthalle. . *
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(2) Betriebs- und Unterhaltungskosten im .Sinne des Abs. i sind:
' a) Investitionskosten für Erneuerungs- und UnterhaltungsmaBnahmen
am Gebäude sowie die Neu- bzw. Ersatzbeschafiung von Einrichtungs- " gegenständen, soweit sie jährlich den Betrag von $.000,— DM insgesamt ' . * übersteigen, *. ' * * i- 7 ^ -
*b) laufende Cebäudeunterhaltungskosten (Reparatur, Wartung pp.),
c) - Bewirtschaftungskosten (Heizung, Gas, Strom, Wasser, Kanalgebühren,
Reinigung, Müllabfuhr etc.), ' ' - . . * - ' *;
d) Personalkosten der eingesetzten-Hausmeister bzw. Hausarbeiter,..
e) Aufwendungen für Gebäude- und Inhaitsversicherungen.
Vor der Auftragsvergabe. nach Ziff. a) ist die Zustimmung der Verbandsgemeinde
Montabaur einzuholen. . .
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(3) Die Abrechnung der Gesamtkosten erfolgt jährlich auf der Grundlage der vom Westerwaldkreis erstellten Einzelnachweise. *' ' ' ' '
Die Verbandsgemeinde Montabaur leistet an den Westerwaldkreis zum 13.02.^ 13-03., 13.öS. und 13.11. vierteljährliche Abschlagszahlungen - bis 31.12.198$ aufgrund einer Kostenschätzung, in den folgenden Jahren auf der Basis des - Abrechnungsergebnisses des Vorjahres. - * - .
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(1) Die Stadt Montabaur erhält das Recht der ausschließlichen außerschulischen Nutzung des Tennenspielfeldes'an Schultagen ab 17.00 Uhr und an schulfreien ^en_ ganztägi g. Die insoweit 'erforderliche Aufstellung der. Belegungspläne

