Akte 
Sitzung 17. Oktober 1985
Entstehung
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2.7. .

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V e r t rag

Zwischen

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dem Wester^aldkreis' 'gg\,,y-;J ;.' .':g-'yg;)j';:j--gg;',;..r'-\';

- vertreten durch Herrn Landrät'Weinert *-yygyyggg^g'

.der Verbandsgemeinde Montabaur J --r -)y ' ' *

- vertreten durch Herrn, 1. Beigeordneten Rausch -^3-Sy ^ ..

der, 'Stadt. Montabaur^

* - vertreten durch .Herrn Bürgermeister Dr. Possel-Üolken -. ; .

.*.wird hinsichtlich der gemeinsamen Nutzung von schulischen Einrichtungen .'

in Montabaur - ursprünglich^, als Schulzentrum yorgesehent folgendes.ver- - , ' einbart:..* : r.

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g: - '* y-g^y-'^y^gg-gb9y^$gg^ygyy§$#yy^yg:g'L:.gyi'.,

j (1) Das Nutzungsrecht der Verbandsgemeinde Montabaur an der Dreirachspcrt- * *. halle wird gemäß ihrer Beteiligung an den Investitionskosten auf ein Drittel.

- der vorhandenen Gbungseinheiten,festgesetzt. Aus Gründen der Praktikabilität erfolgt keine Festlegung auf eine bestimmte 'Übungseinhe i t g^yg

-*... - .?.".. .';v...

(2) Für die'Aufstellung der Belegungspläne sind unter .Berücksichtigung des * Nutzungsrechtes der. Verbandsgemeinde Montabaur zuständ ig:-''-. g;-g -^^g.-g./^ ,,.'"r".

= ^ Schulleiter der Schulen, die die Dreifach- -'* "- ' sportha 11 e' be 1 egen, g;gg:*;^; ..'g 'g-,g. *

. = Kreisvenvaltung des Westerwaldkreisesf

Die KV unterrichtet jeweils rechtzeitig die Verban . :g ' gemeindeverwaltung über die BelegungspiSnc.

Schulische Nutzung Außerschuiisehe Nutzung

ng von .1985 ?. IX

9 vom

Die außerschulische Nutzung darf die schulische Nutzung nicht beeinträchtige! 1935

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