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2.7. .
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Zwischen
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dem Wester^aldkreis' 'gg\,,y-;J ;.' .':g-'yg;)j';:j--gg;',;..r'-\';
- vertreten durch Herrn Landrät'Weinert *-yygyyggg^g'
.der Verbandsgemeinde Montabaur J --r -)y ' ' *
- vertreten durch Herrn, 1. Beigeordneten Rausch -^3-Sy ^ ..
der, 'Stadt. Montabaur^
* - vertreten durch .Herrn Bürgermeister Dr. Possel-Üolken -. ; .
.*.wird hinsichtlich der gemeinsamen Nutzung von schulischen Einrichtungen .'
in Montabaur - ursprünglich^, als Schulzentrum yorgesehent folgendes.ver- - , ' einbart:..* : r.
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j (1) Das Nutzungsrecht der Verbandsgemeinde Montabaur an der Dreirachspcrt- * *. halle wird gemäß ihrer Beteiligung an den Investitionskosten auf ein Drittel.
- der vorhandenen Gbungseinheiten,festgesetzt. Aus Gründen der Praktikabilität erfolgt keine Festlegung auf eine bestimmte 'Übungseinhe i t g^yg
-*... - .?.".. .';v...
(2) Für die'Aufstellung der Belegungspläne sind unter .Berücksichtigung des * Nutzungsrechtes der. Verbandsgemeinde Montabaur zuständ ig:-''-. g;-g -^^g.-g./^ ,,.'"r".
= ^ Schulleiter der Schulen, die die Dreifach- -'* "- ' sportha 11 e' be 1 egen, g;gg:*;^; ..'g 'g-,g. *
. = Kreisvenvaltung des Westerwaldkreisesf
Die KV unterrichtet jeweils rechtzeitig die Verban . :g ' gemeindeverwaltung über die BelegungspiSnc.
Schulische Nutzung Außerschuiisehe Nutzung
ng von .1985 ?. IX
9 vom
Die außerschulische Nutzung darf die schulische Nutzung nicht beeinträchtige! 1935
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