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eine Anpassung nicht möglich oder einer Vertragspartei nicht zuzumuten ist, den Vertrag kündigen. Die Kündigung bedarf der Schriftform. Sie ist zu begründen.
(2) im Falle der Kündigung des Vertrages zahit der Westerwaidkreis den um einen jährlichen Abschreibungssatz von .2,$%, beginnend mit dem Jahr der Inbetriebnahme der Dreifachsporthalle, verminderten Baukostenanteil an die- Verbandsgemeinde Montabaur (§ 2 Abs. 1 dieses Vertrages), bzw. die Stadt Montabaur (§ 3 Abs. 1 dieses Vertrages) zurück.
§ S " '
Der Vertrag tritt mit dem Tage der Unterzeichnung durch alle Vertragsparteien in Kraft. Er gilt auf unbestimmte Zeit.
Montabaur, den
Für den Westerwaldkreis: Für die Verbandsgemeinde Montabaur: Für die Stadt Montabau:
ng vom 1985 ?. IX
9 VOM 1985 - IX

