(2) Entsprechend der im Mai 1985 durch den Westerwaldkreis erstellten vorläufigen Baukostenübersicht betragen die Gesamtba&kesten der Oreifachsporthalle voraussichtlich 5 720 000,-- OM . Veränderungen im Kostenrahmen, die zu. einer höheren Belastung der Verbandsgemeinde Montabaur führen, bedürfen der Zustimmung der Verbandsgemeinde Montabaur.
(3) Oie Verbandsgemeinde Montabaur leistet Abschlagszahlungen gemäß Baufortschritt bis zur Höhe von 90 % ihres voraussichtlichen Anteiles an den Gesamtbaukosten der Oreifachsporthalle auf Anforderung. Oie Auszahlung des Rest- anteiles* von 10 % erfolgt nach Vorlage der Schlußabrechnung.
§ 3
(1) Oie Stadt Montabaur beteiligt sich zur Sicherung der Nutzungsrechte an den Kosten'für den Ausbau der Umkleideräume und der zugehörigen Neben- räume für die Außensportanlagen in der Oreifachsporthalle mit einem Betrag bis zu 50 000,— 0M, i.W. Fünfzigtausand Oeutsche Mark.
(2) Nach Abschluß der Baumaßnahme legt der Mesterwaldkreis der Stadt
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Montabaur eine detaillierte Kostenaufstellung vor.
(3) Die Stadt Montabaur leist,et Abschlagszahlungen gemäß Saufortschritt
bis zur Höhe von 90 % ihres voraussichtlichen Anteiles an den Kosten ^
des Ausbaues der Umkleideräume und der zugehörigen Nebenräume für die Außen- ^ Sportanlagen auf Anforderung. Oie Auszahlung des Restanteiles von 10 % errorgt nach Vorlage der Schlußabrechnung.
§ 4
(1) Soweit sich die Verhältnisse, die für die Festsetzung des Vertragsinhaltes maßgebend gewesen sind, seit Abschluß des Vertrages so wesentlich ändern, daß einer Vertragspartei das Festhalten an der ursprünglichen vertraglichen Regelung nicht zuzumuten ist, kann diese Vertragspartei eine Anpassung des Vertragsinhaites an die geänderten Verhältnisse verlangen oder, sofern

