Akte 
Sitzung 17. Oktober 1985
Entstehung
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(2) Entsprechend der im Mai 1985 durch den Westerwaldkreis erstellten vorläufigen Baukostenübersicht betragen die Gesamtba&kesten der Orei­fachsporthalle voraussichtlich 5 720 000,-- OM . Veränderungen im Kosten­rahmen, die zu. einer höheren Belastung der Verbandsgemeinde Montabaur führen, bedürfen der Zustimmung der Verbandsgemeinde Montabaur.

(3) Oie Verbandsgemeinde Montabaur leistet Abschlagszahlungen gemäß Baufort­schritt bis zur Höhe von 90 % ihres voraussichtlichen Anteiles an den Gesamt­baukosten der Oreifachsporthalle auf Anforderung. Oie Auszahlung des Rest- anteiles* von 10 % erfolgt nach Vorlage der Schlußabrechnung.

§ 3

(1) Oie Stadt Montabaur beteiligt sich zur Sicherung der Nutzungsrechte an den Kosten'für den Ausbau der Umkleideräume und der zugehörigen Neben- räume für die Außensportanlagen in der Oreifachsporthalle mit einem Betrag bis zu 50 000, 0M, i.W. Fünfzigtausand Oeutsche Mark.

(2) Nach Abschluß der Baumaßnahme legt der Mesterwaldkreis der Stadt

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Montabaur eine detaillierte Kostenaufstellung vor.

(3) Die Stadt Montabaur leist,et Abschlagszahlungen gemäß Saufortschritt

bis zur Höhe von 90 % ihres voraussichtlichen Anteiles an den Kosten ^

des Ausbaues der Umkleideräume und der zugehörigen Nebenräume für die Außen- ^ Sportanlagen auf Anforderung. Oie Auszahlung des Restanteiles von 10 % errorgt nach Vorlage der Schlußabrechnung.

§ 4

(1) Soweit sich die Verhältnisse, die für die Festsetzung des Vertragsin­haltes maßgebend gewesen sind, seit Abschluß des Vertrages so wesentlich ändern, daß einer Vertragspartei das Festhalten an der ursprünglichen ver­traglichen Regelung nicht zuzumuten ist, kann diese Vertragspartei eine Anpassung des Vertragsinhaites an die geänderten Verhältnisse verlangen oder, sofern