2 7. Aua 1935
. Vertrag
Zwischen
dem Westerwaldkreis
- vertreten durch Herrn Landrat Weinert -
und ^ ;
der Verbandsgemeinde Montabaur - vertreten durch Herrn i. Beigeordneten Reusch
und
der Stadt Montabaur
- vertreten durch Herrn Bürgermeister Dr. Possel-Dölken -
wird hinsichtlich der Aufteilung der Baukosten
a) der Dreifachsporthaile Montabaur und
b) der im Untergeschoß der Dreifachsporthaile Montabaur errichteten Umkleideräume für die Außensportanlagen
folgendes vereinbart:
§ i
Bauherr und Träger der Dreifachsporthaile in Montabaur, Flur 31, Flurstücke 4233/1, 3953/2 und 3943/2 ist der Westerwaldkreis.
%
§ 2
(1) Die Verbandsgemeinde Montabaur beteiligt sich mit einem Drittel an den um die Landeszuwendung ermäßigten Gesamtbaukosten der Dreifachsporthaile. Der Kreiszuschuß gemäß § 73 Abs. 2 des Landesgesetzes über die Schulen in Rheinland-Pfalz vom 06.ri.1974 (GVB1. S. 4S7) in seiner jeweiligen Fassung - SchulG - ist von dem Kostananteil der Verbandsgemeinde Montabaur abzuziehen.
— *! -
ng vom .1985 f. IX
'1^ -
9 VOM <1985

