Akte 
Sitzung 17. Oktober 1985
Entstehung
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2 7. Aua 1935

. Vertrag

Zwischen

dem Westerwaldkreis

- vertreten durch Herrn Landrat Weinert -

und ^ ;

der Verbandsgemeinde Montabaur - vertreten durch Herrn i. Beigeordneten Reusch

und

der Stadt Montabaur

- vertreten durch Herrn Bürgermeister Dr. Possel-Dölken -

wird hinsichtlich der Aufteilung der Baukosten

a) der Dreifachsporthaile Montabaur und

b) der im Untergeschoß der Dreifachsporthaile Montabaur errichteten Um­kleideräume für die Außensportanlagen

folgendes vereinbart:

§ i

Bauherr und Träger der Dreifachsporthaile in Montabaur, Flur 31, Flur­stücke 4233/1, 3953/2 und 3943/2 ist der Westerwaldkreis.

%

§ 2

(1) Die Verbandsgemeinde Montabaur beteiligt sich mit einem Drittel an den um die Landeszuwendung ermäßigten Gesamtbaukosten der Dreifachsporthaile. Der Kreiszuschuß gemäß § 73 Abs. 2 des Landesgesetzes über die Schulen in Rheinland-Pfalz vom 06.ri.1974 (GVB1. S. 4S7) in seiner jeweiligen Fassung - SchulG - ist von dem Kostananteil der Verbandsgemeinde Montabaur abzuziehen.

*! -

ng vom .1985 f. IX

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9 VOM <1985