Akte 
Sitzung 17. Oktober 1985
Entstehung
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27.Aua. '985

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§ 7

(1) Die im Bereich des Schulgebäudes durch den Westerwaidkreis errichtete Schul Straße wird gemeinsam genutzt. Die Straße dient ausschließlich der Erschließung des Schul- und Sportzentrums. Die Schaffung einer Durchfahrt­möglichkeit zur Esche!bacher Straße bedarf der Zustimmung der Stadt Montabaur.

(2) Hinsichtlich der Aufteilung der Investitions- sowie laufenden Unter­haltungskosten wird folgendes Beteiligungsverhältnis zwischen Westerwald­kreis und Stadt Montabaur festgelegt:

Die Investitions- und laufenden Unterhaltungskosten von der von-Bodelschwingh- Straße bis Außenwand Sporthalle in nördlicher Richtung trägt die Stadt Montabaur, die Kosten für die übrige Streckenführung der Westerwaldkreis.

(3) Laufende Unterhaltungskosten im Sinne des Abs. 2 sind alle Aufwendungen im Zusammenhang mit der Erhaltung des für die ordnungsgemäße Benutzung der Schul Straße erforderlichen Zustandes. Vor der Auftragsvergabe ist die Zu­stimmung der Stadt Montabaur einzuholen, soweit die Auftragssumme den Betrag von 5.000,-- DM übersteigt.

§ 8

Soweit sich aus den vorgenannten Vertragsregelungen Zahlungsverpflichtungen der Verbandsgemeinde Montabaur und der Stadt Montabaur ergeben, wird folgende Vereinbarung getroffen:

Auf Anforderung werden Abschlagszahlungen gemäß Baufortschritt bis zur Höhe von 90 % des jeweiligen voraussichtlichen Gesamtkostenanteils geleistet. Die Zahlung des Restanteils von 10 % erfolgt nach Vorlage der Schlußabrechnung durch den Westerwaldkreis.

§ 9

Dieser Vertrag tritt mit dem Tage der Unterzeichnung durch alle Vertrags­parteien in Kraft. Er gilt auf unbestimmte Zeit.

Montabaur, den

Für den Westerwaldkreis: Für die

Verbandsgemeinde Montabaur

Für die Stadt Montabaur:

--Hg vom

.1985 F. IX

g vom 1985 - IX