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2 7, Aua 1985
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(2) Oie Investitionskosten für den Bau des Busbahnhofs werden wie folgt aufgetellt:
a) Anstelle des Landeszuschusses nach § 75 SchulG übernimmt der Wester- waldkrels einen Vorwegantell ln Höhe von 50 % der Baukosten.
b) Die verbleibenden Kosten werden zwischen dem Westerwaidkreis und der Verbandsgemeinde Montabaur als jeweilige Schulträger Im Verhältnis der Schülerzahlen aufgetellt. Maßgebend sind die Schülerzahlen nach dem Stand Schuljahresbeginn 1982/83.
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(3) Oie Verteilung der laufenden Unterhaltungskosten erfolgt zwischen dem
Westerwaidkreis und der Verbandsgemeinde Montabaur als jeweilige Schulträger Im Verhältnis der Schülerzahlen. Maßgebend sind für das jeweilige Haushalts- ^ jahr die Schülerzahlen zum Schuljahresbeginn des Vorjahres. ^
(4) Laufende Unterhaltungskosten Im Sinne des Abs. 3 sind alle Aufwendungen Im Zusammenhang mit der Erhaltung des für die ordnungsgemäße Benutzung des Busbahnhofes erforderlichen Zustandes. Vor der Auftragsvergabe Ist die Zustimmung der Stadt Montabaur elnzuholen, soweit die Auftragssumme den Betrag von 5 000,-- DM übersteigt.
§ 6
(1) Im Zuge der Baumaßnahmen sind 25 Einstellplätze vor dem Aufbaugym- ^
naslum entfallen. Als Entschädigung hierfür übernimmt die Stadt Montabaur
die Finanzierung von 25 Einste!1plätzen, die Im Anschluß an das Tennensplel- feld errichtet worden sind - Insgesamt 96 -. Grundlage der Entschädigung sind die Gesamtkosten der EinsteiIplätze am Tennensplelfeld, dividiert durch 96.
(2) Soweit künftig weitere Parkplätze für Schulzwecke benötigt werden, hat der Schulträger, für dessen Schule der Bedarf entsteht, diese auf seine Kosten anzulegen.
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Best.:- Nr.:—
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