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V
II. Zusammenfassung:
Unter Berücksichtigung der Anregungen des Herrn Ritter stimmt der Rat dem in dieser Sitzung vorgelegten Anderungsplan einschließlich Begründung vom zu und beschließt die Offenlage dieser
Planunterlagen gern. § 2 a Abs. 6 BBauG.
Begründung:
Im Rahmen des Beteiligungsverfahrens der Träger öffentlicher Belange nach § 2 (5) BBauG wurden keine Bedenken und Anregungen vorgebracht. Die nächste Verfahrensstufe ist die Offenlage der Planunterlagen gern. § 2 a Abs. 6 BBauG. Die Offenlage setzt einen entsprechenden Ratsbeschluß voraus.
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