2. Ehel. Karl Hübinger:
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Die Bedenken der Ehel. Hübinger haben zum Inhalt, daß es nicht hingenommen werdenkönne, eine Reduzierung der Grünfläche vorzunehmen. Es werde lediglich ein Gründstreifen von 3,oo bis 4,oo m Breite verbleiben, der als unzureichend angesehen werde. Durch den Wegfall der hochstämmigen Bäume sei mit einer Erhöhung des SchalIpegels aus Richtung Parkdeck zu rechnen, zumal die Benutzung eines Parkdeckes auch zur Nachtzeit möglich sei und dadurch eine Beeinträchtigung der Nachtruhe eintrete.
Außerdem werde die Vergrößerung von Grund- und Geschoßflächenzahl als eine Beeinträchtigung angesehen. Nicht zuletzt würde hierdurch auch eine Sichtbeeinträchtigung eintreten.
Beschlußvorschlag:
Die Bedenken werden zurückgewiesen.
Begründung:
In dem verbleibenden Grünstreifen von 3,oo m bis 4,oo m ist das Pflanzen von großkronigen Bäumen möglich. Darüber hinaus wird von seiten des Bauherrn auf das geplante Parkdeck verzichtet. Anstelle des Parkdecks sind weitere Grünanlagen vorgesehen. Die befürchteten Lärmbelästigungen durch an- und abfahrende Pkw's durch das Parkdeck sind nicht mehr zu erwarten.
Die geltend gemachten Sichtbeeinträchtigungen mit Blickrichtung auf den Konrad-Adenauer-Platz sind unvermeidbar,und rechtlich nicht durchsetzbar.
3. Wolfgang Ritter:
Herr Ritter regt an, ein mit dem Büro Prof. Deilmann abgestimmtes Plankonzept in den Bebauungsplan zu übernehmen:
Die Veränderungen, die Herr Ritter in seinem Plankonzept für den Baublock V eingetragen hat, gehen im Straßenbereich Wilhelm- Mangels-Straße auf Anregung des Büros Prof. Deilmann zurück.
Das Büro hat in einer Vorentwurfsskizze für die Ausnutzbarkeit dieses Grundstückes darauf hingewiesen, daß die im Bebauungsplan vorgesehene Baugrenze zur Straße hin keine angemessene architektonische Lösung erlaube.
Besch!ußvorschlag:
a) Der Rat stimmt der vorgelegten Planung des Herrn Ritter vom 26.9.1985 hinsichtlich der geänderten Baugrenzen der überbaubaren Fläche zu und beschließt die Aufnahme in den Bebauungsplan "Altstadt I".
b) Bezüglich der Fassadengestaltung wird eine Abstimmung mit dem Büro Deilmann zur Auflage gemacht.
Begründung:
Die vorgebrachten Anregungen des Herrn Ritter werden in der Weise berücksichtigt, daß hinsichtlich der Ausnutzbarkeit des Grundstückes und der Gestaltung des Baukörpers Rechnung getragen wird.
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