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Punkt 1/8: Beratung und Beschlußfassung über die Änderung des Bebauungsplanes "Schul- und Sportzentrum"
a) Beratung und Beschlußfassung über die Bedenken und Anregungen Im Rahmen der vorgezogenen Bürgerbetelllgung nach § 2 a Abs.
1 - 3 BBauG
b) Offenlegungsbeschluß gemäß § 2 a Abs. 6 BBauG für die geplanten
Änderungen Im Sportplatzberelch - Vorlage Nr. 104 -
Der Stadtrat beschließt mit 23 Ja-Stimmen und 2 Nein-Stimmen:
1. Die vom Rat am 27.06.1985 beschlossenen Änderungen des Bebauungsplanes werden ln zwei Verfahren durchgeführt, wobei zunächst die Im Zusammenhang mit der Errichtung der Sportplatzanlage erforderlichen Änderungen zur Rechtsverblndllch- kelt gebracht werden.
2. Der Rat stimmt dem ln dieser Sitzung vorgelegten Änderungsentwurf zu und beschließt die Offenlage des Änderungsplanes ln der Fassung vom 24.06.1985 nebst Begründung gern. § 2 a Abs. 6 BBauG.
3. Das Verfahren zur Änderung Im Bereich Esche!bacher Straße wird wegen noch
zu behandelnder Widersprüche Im Umlegungsverfahren zu einem späteren Zeitpunkt weitergeführt.
Punkt 1/9: Beratung und Beschlußfassung über die Einziehung des Weqes Nr. 5939/6
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Im Bereich des Bebauungsplanes "Schul- und Sportzentrum" (Sportplatzberelch)
- Vorlage Nr. 105 -
Der Stadtrat beschließt mit 25 Ja-Stimmen, den Weg Nr. 5939/6, beginnend vom Einmündungsbereich des Wirtschaftsweges Nr. 5938 bis zur Martln-Luther-Straße einzuziehen. Die Einziehung wird wirksam mit der Fertigstellung der als Ersatz geplanten öffentlichen Verkehrsfläche.
Punkt 1/10: Beratung und Beschlußfassung über die Erweiterung des Bebauungsplanes
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"Altstadt IV" um das Grundstück Kolplngstraße 4, Flur 17, Flurstück 2982/3 - Vorlage Nr. 106 -
Der Stadtrat beschließt mit 24 Ja-Stimmen:
1. Der Stadtrat beschließt, den Bebauungsplan "Altstadt IV" um das Grundstück Kolplngstraße 4, Flur 17, Flurstück 2982/3, zu erweitern.
2. Der Rat stimmt dem ln dieser Sitzung vorgelegten Änderungsentwurf nebst Begründung zu.
3. Die Verwaltung wird beauftragt, die vorgezogene Bürgerbetelllgung gemäß
§ 2 a Abs. 1 - 3 BBauG und das Betelllgungsverfahren der Träger öffentlicher Belange nach § 2 Abs. 5 BBauG durchzuführen. Die vorgezogene Bürgerbetelllgung erfolgt durch Offenlage des Änderungsplanes für die Zelt von 2 Wochen.
Hinweis:
Ratsmitglied Schneider (CDU) hat wegen Vor!legen von Sonderinteresse gemäß §
22 GemO an der Beratung und Beschlußfassung zu diesem Tagesordnungspunkt nicht mitgewirkt und Im Zuhörerraum Platz genommen.
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