0
e
e
e
- 6 -
Punkt 1/6: Beratung und Beschlußfassung über den Abschluß von Vereinbarungen zwischen dem Westerwaldkreis, der Verbandsgemeinde Montabaur und der Stadt Montabaur über Sport- und Erschließungseinrichtungen im Schul- und Sportzentrum - Vorlage Nr. 102, Anlagen A - E -
Bürgermeister Dr. Possel-Dölken erläutert, bei den Vorlagen handele es sich um die endgültigen vertraglichen Regelungen über die Investitionsmaßnahmen im Schulzentrum. Der Verbandsgemeinderat habe den Verträgen in seiner Sitzung vom 16.10.1985 ebenfalls zugestimmt.
Bürgermeister Dr. Possel-Dölken weist darauf hin, der Haupt- und Finanzausschuß habe empfohlen, den Kostenanteil der Verbandsgemeinde in Höhe von 22.496,-- DM an den Kosten des Busbahnhofes zu übernehmen. Die Vertragsformulierungen mit dem Westerwaldkreis seien zum Vorteil der Stadt Montabaur abgeändert worden, um eine Gleichbehandlung mit Westerburg und Höhr-Grenzhausen zu erreichen.
Ratsmitglied Eschenauer (FWG) trägt vor, die FWG-Fraktion sei der Auffassung, die Kosten in Höhe von 22.496,-- DM seien von der Verbandsgemeinde als Schulträger zu übernehmen, da der Busbahnhof der inneren Erschließung des Schulzentrums diene.
Bürgermeister Dr. Possel-Dölken erwidert, der ausgehandelte Entwurf mit einer 90 %igen Kostenbeteiligung des Westerwaldkreises stelle die günstigste Lösung für die Stadt Montabaur dar. Zuvor sei man von einer Kostenverteilung von 50 % für den Westerwaldkreis und 50 % für die Stadt Montabaur ausgegangen. Die Vertragsformulierung sei in Anlehnung an die Verträge des Westerwaldkreises mit Westerburg und Höhr- Grenzhausen gewählt worden, wobei aber feststehe, daß die Stadt den Kostenanteil der Verbandsgemeinde zu übernehmen habe.
Ratsmitglied Widner (SPD) erklärt, das gesamte Vertragswerk sei zugunsten der Stadt Montabaur und den Schulkindern, die nach Montabaur kommen, ausgehandelt worden. Die Forderungen des Haupt- und Finanzausschusses seien bis auf eine Ausnahme erfüllt worden. Man könne daher mit den vorgelegten Verträgen zufrieden sein.
Ratsmitglied Eschenauer (FWG) weist auf die grundsätzliche Ablehnung der FWG- Fraktion zu den vorgelegten Verträgen hin. Die Stadt Montabaur erhalte für eine Bausumme von ca. 1,2 Mio. DM einen Rasenspielplatz, der in der Unterhaltung wesentlich teurer als ein Tennenspielfeld sei. Da auf einem Rasenplatz nur selten gespielt werden dürfe, verringerten sich die Gebühreneinnahmen von Dritten.
Darüber hinaus seien aber von den ortsansässigen Vereinen Gebühren für die Nutzung des Tennenplatzes an den Westerwaldkreis zu zahlen.
Ratsmitglied Kram (CDU) erwidert, die Folgekosten für den Rasenplatz würden (wie bei anderen Sportstätten) im Verhältnis der tatsächlichen Nutzung auf die Stadt Montabaur, den Westerwaldkreis und die Verbandsgemeinde Montabaur verteilt.
Bürgermeister Dr. Possel-Dölken stellt klar, daß nach dem Sportstättenförderungsgesetz ohnehin keine Gebühren für die Benutzung des Sportplatzes erhoben werden dürfen.
Der Stadtrat beschließt mit 21 Ja-Stimmen und 4 Nein-Stimmen:
Dem Entwurf der Vereinbarung zwischen dem Westerwaldkreis, der Verbandsgemeinde Montabaur und der Stadt Montabaur über
a) die Eigentumsverhältnisse und Kostenzsutändigkeiten im ursprünglich als Schulzentrum vorgesehenen Schulgelände (Anlage A),
b) die Aufteilung der Baukosten der Dreifachsporthalle Montabaur und der im Untergeschoß der Dreifachsporthalle Montabaur errichteten Umkleidegebäude für Außensportanlagen (Anlage B) und
c) die gemeinsame Nutzung von schulischen Einrichtungen in Montabaur (ursprünglich als Schulzentrum vorgesehen) - Anlage C -
wird in der als Anlage A, B und C beigefügten Form zugestimmt.
ig vom .1985 ?. IX
9 vom 1985 - IX

