Akte 
Sitzung 17. Oktober 1985
Entstehung
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5 -

7.875,-- DM

insgesamt

sowie einen Holzeinschlag von

85 fm Fichte 15 fm Kiefer

vorsieht.

Punkt 1/4: Beratung und Beschlußfassung über den Antrag der Firma Discopromotion, Inhaber: Herr Rüdiger Kern, wohnhaft in 5411 Nauort, Rheinstraße 43, auf Verkürzung der Sperrzeit für das Tanzlokal "Madison", Allee­straße 13 - 15, 5430 Montabaur

- Vorlage Nr. 100 -

Ratsmitglied Widner (SPD) äußert Befürchtungen, wonach nunmehr donnerstags eine zusätzliche Lärmquelle für die Anlieger geschaffen werde. Die SPD-Fraktion bean­trage daher, die Ausnahmeregelung auf ein halbes Jahr zu befristen. Anhand der gemachten Erfahrungen könne dann erneut über diesen Antrag entschieden werden.

Bürgermeister Dr. Possel-Dölken erläutert, da keine konkreten Beschwerden der Nachbarn zu verzeichnen waren, gebe es keinen zwingenden Grund für eine Befristung auf ein halbes Jahr.

Auf Hinweis von Amtsrat Kühnen, daß die beantragte Regelung bereits seit zwei Jahren praktiziert wird, zieht Ratsmitglied Widner (SPD) den Antrag seiner Fraktion zurück.

Mit 20 Ja-Stimmen, 4 Nein-Stimmen und 1 Enthaltung erteilt der Stadtrat die Genehmigung zum Hinausschieben des Sperrzeitbeginns auf 03.00 Uhr für die Tanz­gaststätte "Madison" und zwar

a) in der Nacht von Donnerstag auf Freitag und

b) in der Nacht von Samstag auf Sonntag.

Die Zustimmung ergeht unter der Bedingung, daß die Ortspolizeibehörde der Aus­nahmegenehmigung folgende Nebenbestimmung beifügt:

- Die Ausnahmegenehmigung ist auf 1 Jahr zu befristen.

Punkt 1/5: Beratung und Beschlußfassung über die Widmung von Verkehrsflächen

- Straße "Im Wiesengrud" im Stadtteil Horressen -

- Vorlage Nr. 101 -

Der Stadtrat beschließt mit 24 Ja-Stimmen:

Unter Hinweis auf die Bestimmungen des § 36 Abs. 1 und 2 des Landesstraßenge­setzes für Rheinland-Pfalz - LStrG - in der Fassung vom 01.08.1977 beschließt der Stadtrat, die nachfolgenden Verkehrsflächen (§ 3 Abs. 1 Nr. 3 a LStrG) dem öffentlichen Verkehr zu widmen:

Bezeichnung

verlaufend von bis

Im Wiesengrund mit Stich­straßen Nr. 105, 120,

172 und 175

Hinweis:

Weg Nr. 125 bis Anfang Flurstück Nr. 40

01.10.1985

Ratsmitglied Manns (CDU) hat wegen Vorliegen von Sonderinteresse gemäß § 22 GemO an der Beratung und Beschlußfassung nicht mitgewirkt und im Zuschauerraum Platz genommen.

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Tag der Verkehrsüberqabe

1 g vom .1985 ?. IX

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1985 - IX