Wenn feststeht, daß eine Straße hergestellt (Erschließung und Ausbau) werden soll, werden die Anlieger ohnehin angeschrieben, wie dies die Satzungen vorsehen (s. o.). Wenn verschiedene Alternativen möglich erscheinen (z.B. verkehrsberuhigter oder konventioneller Ausbau);werden die verschiedenen Alternativen in einer Anliegerversammlung von der Verwaltung vorgestellt, wobei selbstverständlich auch auf die geschätzten Kosten eingegangen wird. Diese öffentlichen Bürgerversammlungen sind selbstverständlich auch Vertretern der Fraktionen zugänglich. Die Meinungsäußerungen der zuk. Beitragspflichtigen in den Anliegerversammlungen fließen dann ein in die Rats- und Ausschußentscheidungen.
Gegen die von der FWG-Fraktion vorgeschlagene Aufnahme der Bürgeranhörung in der Stadtratssitzung bestehen weiterhin Bedenken, weil die Gefahr besteht, daß ein Unterlassen die Rechtmäßigkeit der Beitragsbescheide tangieren könnte. Es sollten nicht ohne Not formelle Hürden für die Beitratsveranlagung aufgebaut werden.
Beschlußvorschlag:
Der Haupt- und Finanzausschuß möge beschließen:
Der Haupt- und Finanzausschuß spricht sich gegen die beantragte Änderung der Ausbaubeitragssatzung der Stadt Montabaur aus.
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( Dr. Passel-Dölken ) Bürgermeister

