§ 7
1. Der ermittelte Erschließungsaufwand wird nach Abzug des Anteils der Stadt auf die durch die Erschließungsanlagen erschlossenen Grundstücke nach den in der Satzung festgelegten Verteilungsmaßstäben verteilt.
2. Hiernach ergibt sich folgende Berechnung des Erschließungsaufwandes, der Grundlage für die Ablösung ist:
Erschließungsaufwand insgesamt
Anteil der Stadt 10 v.H. nach der z.Z. geltenden Erschließungsbeitragssatzung
beitragsfähiger Aufwand
2.130.000,-- DM
213.000,-- DM 1.917.000,-- DM
beitragspflichtige Grundstücksflächen
insgesamt 230.412 m^
1.917.000,-- DM 230.412 m^
8,31 9879 DM/rr)2 Grundstücksfläche
Die Ablösung beträgt
15.459 m2 x 8,319879 DM = 128.617,01 DM.
§ 8
Der Vertrag ist 3-fach ausgefertigt. Jeder Vertragspartner erhält eine Ausfertigung.
6340 Dillenburg, den 5430 Montabaur, den
(W. Cohnen) Geschäftsführer
(Dr. Possel-Dölken) Bürgermeister
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ng vom .1985 P. IX
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g vom 1935 . IX
19 vom ,1985 IX
9 vom 1985 - IX

