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B. Nichtöffentliche Sitzung
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Änderung der Tagesordnung:
Der Vorsitzende beantragt die Ergänzung der Tagesordnung im nichtöffentlichen Teil der Sitzung unter Tagesordnungspunkt 2 um den Punkt "Beratung und Beschlußfassung über den Ankauf der Grundstücke der Firma Zühlke und die Bereitstellung eines Ersatzgrundstückes im Industriegebiet - Vorlage Nr. 85
Der Ergänzung der Tagesordnung wird einstimmig entsprochen.
Der bisherige Tagesordnungspunkt 2 "Verschiedenes, Bekanntgaben, Anfragen"wird zurückverlegt auf Tagesordnungspunkt 3.
Punkt IV/1: Grundstücksangelegenheit
Beratung und Beschlußfassung über den Abschluß eines Wirtschaftsförderungs- und Ablösungsvertrages mit der Firma Cohnen - Anlage Nr. 3 -
Bürgermeister Dr. Possel-Dölken verweist auf die Beschlußvorlage Nr. 84 sowie den im Entwurf vorgelegten Wirtschaftsförderungs- und Ablösungsvertrag (Anlage Nr. 3) und erklärt, die Regelungen des vorgelegten Vertragsentwurfes wichen in einigen entscheidenden Passagen von dem Vertragsentwurf ab, der bereits Diskussionsgegenstand in einer Ausschußsitzung war. Begründet werden diese Abweichungen mit dem in weiteren Verhandlungen mit der Firma Cohnen erzielten Verhandlungsergebnis. Demnach sei zwischen der Firma Cohnen und der Stadt Übereinkunft erzielt worden, daß die Stadt keine Subventionen zu dem von der Firma Cohnen beabsichtigten Grunderwerb gewährt (ursprünglich war geplant, seitens der Stadt den erforderlichen Grunderwerb mit 2,-- DM/m^ zum Ausgleich des Differenzbetrages zwischen dem Umlegungspreis im Gewerbegebiet und der Forderung der Grundstückseigentümerin zu fördern). Von dieser Forderung habe die Firma Cohnen von sich aus Abstand genommen. Die Firmenleitung wolle keine konkreten Erklärungen hinsichtlich der Ausweitung des Personalbestandes vertraglich festschreiben. Dies finde seinen Niederschlag in der geänderten Regelung des § 1 des im Entwurf vorgelegten Wirtschaftsförderungs- und Ablösungsvertrages. Der wesentliche Regelungsgehalt des v. g. Vertrages beziehe sich nunmehr lediglich noch auf die Modalitäten zur Zahlung eines Einmalbeitrages durch den Beitragspflichtigen als Ablösung der Erschließungsbeiträge. Der gewählte Abrechnungsmodus sehe vor, daß eine Beitragserhebung ohne Berücksichtigung der von der Firma Cohnen erworbenen Erweiterungsfläche erfolge. Dies wirke sich in späterer Zeit bei Abrechnung der Erschließungsbeiträge für das Industriegebiet "Alter Galgen" zu Lasten der Stadt aus. Andererseits erlange die Stadt Montabaur Zinsvorteile, da sie bereits jetzt über den Betrag von ca. 128.000,-- DM verfügen könne, der ansonsten erst in späteren Jahren im Rahmen der Beitragsveranlagung vereinnahmt werden könnte.
Die aus dem Vertrag resultierenden Vor- und Nachteile würden sich in etwa die Waage halten, so daß man grundsätzlich überhaupt nicht mehr von einer Wirtschaftsförderung seitens der Stadt sprechen könne.
Zum Abschluß der Diskussion faßt der Stadtrat folgenden Beschluß:
Dem Abschluß des Wirtschaftsförderungs- und Ablösungsvertrages mit der Firma Cohnen in der vorgelegten Fassung wird zugestimmt.
Abstimmungsergebnis: 20 Ja-Stimmen, 1 Nein-Stimmen, 1 Enthaltung.
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