- 15 -
Punkt IV/2:
Beratung und Beschlußfassung über den Ankauf der Grundstücke der Firma Zühlke und die Bereitstellung eines Ersatzgrundstückes im Industriegebiet - Vorlage Nr. 85 -
Bürgermeister Dr. Possel-Dölken gibt den neuesten Verhandlungsstand sowie den Diskussionsverlauf in der heutigen Haupt- und Finanzausschußsitzung zur Kenntnis.
Er berichtet, die Firma Zühlke habe ihre Kaufpreisforderung von ursprünglich 1,5 Mio. DM auf nunmehr 1.375.000,-- DM reduziert. Das von der Stadt unterbreitete Angebot belief sich auf 1.300.000,-- DM. Es bestünde mithin noch eine Preisdifferenz von 75.000,-- DM, und man unterbreite - entsprechend den Empfehlungen des Haupt- und Finanzausschusses - den Vorschlag, das Verhandlungsangebot seitens der Stadt nochmals zu modifizieren, um damit einen weiteren, zugleich allerdings auch letzten Schritt der Firma Zühlke entgegenzukommen. Konkret werde vorgeschlagen, nach Veräußerung des Grundstückes Flur 45, Nr. 106/1 an Herrn Zühlke diesem den Kanalanschlußbeitrag, die Kanal hausanschlußkosten, die noch anfallenden Erschließungsbeiträge sowie den Grundstückskaufpreis auf die Dauer von 4 Jahren nach Abschluß des Veräußerungsvertrag zinslos zu stunden.
Gegen diesen Vorschlag erhebt sich im Rat kein Widerspruch.
Ratsmitglied Schwind (CDU) regt an, die Formulierung im Beschlußvorschlag zu Ziffer 1 bezüglich der mietfreien Überlassung der beiden Betriebswohnungen zu konkretisieren und zwar in der Weise, daß diese Wohnungen für eine Übergangszeit von max. 3 Jahren mietfrei überlassen werden. Damit soll - so Ratsmitglied Schwind - sichergestellt werden, daß die Firma Zühlke die Arbeiten zur Errichtung des Schlachtereibetriebes sowie zur anschließenden Errichtung des Privatwohngebäudes zügig ausführt und die Stadt schnellstmöglich über die auszulösende Betriebsstätte und die Betriebswohnungen in der Innenstadt verfügen kann.
Rat und Verwaltung befürworten diesen Vorschlag.
Der Stadtrat faßt folgenden Beschluß:
1. Die Stadt Montabaur erwirbt von den Eheleuten Karl-Heinz und Irene Zühlke die bebauten Grundstücke
Flur 44, Nr. 258/1 = 748 m^ und Flur 44, Nr. 213 = 213 m^
zum Kaufpreis von 1.300.000,-- DM. Mit dem Kaufpreis sind alle Nebenansprüche insbesondere Vermögensnachteile im Zusammenhang mit der Sanierung abgegolten.
Die Sanierungsforderungsmittel sind den Betroffenen zum frühstmöglichen Zeitpunkt zur Verfügung zu stellen. Die beiden Betriebswohnungen werden den Wohnungsinhabern für eine Übergangszeit von max. 3 Jahren mietfrei überlassen.
Der Sanierungsträger wird beauftragt, das Grundstücksgeschäft abzuwickeln. Kaufpreis und Nebenkosten sind aus dem Treuhandvermögen zu bezahlen.
2. Die Stadt Montabaur veräußert das Grundstück
Flur 45, Nr. 106/1 = 5.440 m^
an Herrn Karl-Heinz Zühlke zum Preis von 11,-- DM/m^; das sind für insgesamt 5.440 m^ = 59.940,-- DM. Der Stadt Montabaur sind die bereits vorgelegten Kosten für
Kanalanschlußbeitrag 38.856,-- DM
Kanal hausanschlußkosten 1 .831,07 DM
zusammen also 40.687,07 DM
zu erstatten.
- 16 -
]
ng vom .1985 P. IX
^ vom [935 IX
9 vom 1985 ! . IX
S) vom 1985 *i IX

