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Es sei im übrigen auch die Absicht der Verwaltung, künftig verstärkt Anliegerbesprechungen vor Ausführung von Straßenbaumaßnahmen durchzuführen. An dieser Besprechung sollten alsdann Vertreter der Verwaltung sowie der im Rat vertretenen Fraktionen teiInehmen. Diese Regelung biete gegenüber dem von der FWG-Fraktion unterbreiteten Vorschlag den Vorteil, daß sich in dieser Anliegerbesprechung jeder einzelne Anlieger zu Wort melden könne, ohne daß die Anlieger zuvor einen gemeinsamen Sprecher benennen müßten. Wegen der unterschiedlichen Interessenlage einzelner Anlieger erweise sich die Benennung eines Sprechers sicherlich ohnehin als sehr schwierig.
Auch Ratsmitglied Manns (CDU) äußert Bedenken gegenüber dem Vorschlag der FWG- Fraktion. Er verweist darauf, daß es gemäß § 22 GemO den Ratsmitgliedern und Ausschußmitgliedern untersagt ist, an Beratungen und Entscheidungen mitzuwirken, die ihre eigenen Interessen bzw. die naher Angehöriger berühren. Es könne daher nicht angehen, daß man den Anliegern selbst weitergehende Rechte als den Ratsmitgliedern einräume. Darüber hinaus verweist er darauf, daß nicht der Stadtrat, sondern die Verwaltung der richtige Adressat für offene Fragen sei, da nur diese die erforderlichen Detailkenntnisse habe. Die CDUFraktion unterstütze daher den Vorschlag von Bürgermeister Dr. Possel-Dölken, künftig verstärkt Anliegerbesprechungen durchzuführen, und zwar auf Betreiben der Verwaltung.
Sofern die Stadtratsfraktionen selbst den Willen der Bürger erkunden wollten, sei es ihnen unbenommen, darüber hinaus zusätzlich noch Anliegerbesprechungen durchzuführen, wie dies z. B. die CDU-Fraktion in der Vergangenheit bereits mehrfach praktizierte.
Ratsmitglied Widner (SPD) erklärt für die SPD-Fraktion, er schließe sich den Worten seines Vorredners Manns (CDU) an. Der Antrag der FWG-Fraktion birgt nach Auffassung von Ratsmitglied Widner (SPD) die Gefahr, daß das repräsentative System unterlaufen werde. Tendenziell schlage der Antrag der FWG-Fraktion den Weg zur Basisdemokratie ein. Dies werde jedoch keinesfalls von der SPD-Fraktion unterstützt.
Zum Abschluß der Diskussion stellt der Vorsitzende den Antrag der FWG-Fraktion auf Änderung der Ausbaubeitragssatzung gemäß Antragsschreiben vom 09.05.1985 zur Abstimmung.
Abstimmungsergebnis: 3 Ja-Stimmen, 19 Nein-Stimmen.
Punkt IV/7: Stellungnahme zur Presseberichterstattung über die Sitzung des
Stadtrates vom 12.06.1985 (Bekanntgabe des Abstimmungsverhaltens zu einem Tagesordnungspunkt aus nichtöffentlicher Sitzung)
- Anlage Nr. 1 -
Bürgermeister Dr. Possel-Dölken verliest zu Beginn dieses Tagesordnungspunktes Ziffer 1 des Schreibens der SPD-Fraktion vom 15.06.1985 (Anlage Nr. 1).
Ratsmitglied Widner (SPD) verweist auf § 7 Abs. 1 der Geschäftsordnung und erklärt die Aussage des Vorsitzenden gegenüber der Presse stelle einen klaren Verstoß gegen genannte Geschäftsordnungsregelung dar, weil Bürgermeister Dr. Possel-Dölken keine Erlaubnis besaß, das Abstimmungsverhalten von ihm - Ratsmitglied Widner - sowie seinen Fraktionskollegen bekanntzugeben.
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