Akte 
Sitzung 27. Juni 1985
Entstehung
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Nachdem sich die Vorsitzenden beide Male nicht bereit fanden, den Antrag in die Tagesordnung aufzunehmen, habe man den Rechtsweg eingeschlagen und nun­mehr durch höchstrichterliche Entscheidung eine Aufnahme in die Tagesordnung erzwungen. Ratsmitglied Bacher (SPD) bezeichnet^ es als bedauerlich, daß es zunächst dieses gerichtlichen Verfahrens bedurfte, zumal die Stadt nunmehr auch noch die Anwalts- und Prozeßkosten zu tragen habe.

Das vom OVG ausgesprochene Urteil stellt nach Auffassung von Ratsmitglied Bacher eine "Untermauerung demokratischer Gepflogenheiten" dar.

Mit Blick auf die in der heutigen Sitzung anstehende Geschäftsordnungsdebatte richtet der Vorsitzende an den Sprecher der SPD-Fraktion die Bitte, in seinen weiteren Ausführungen lediglich dazu Stellung zu nehmen, warum man eine Kompe­tenz des Rates für gegeben ansehe.

Ratsmitglied Bächer (SPD) erklärt, die SPD-Fraktion sei der Auffassung, daß der angesprochene Themenkomplex eine Selbstverwaltungsangelegenheit darstelle und mithin in der Entscheidungskompetenz des Rates liege. Mit dem von der SPD- Fraktion eingereichten Antrag werde das gesetzlich festgeschriebene Anhörungsrecht der Gemeinde gemäß § 1 Abs. 3 des Schutzbereichsgesetzes aufgegriffen. Der ijHh Antrag der SPD-Fraktion ziele darauf ab, daß der Bereich von Montabaur freigehalten ^ werden solle von Massenvernichtungswaffen, weil von Wissenschaftlern und Politikern gleichermaßen festgestellt worden sei, daß in einem Krisenfall Standorte, in HP denen Massenvernichtungswaffen gelagert werden, Erst-Angriffs-Ziele sind und im besonderen Fall zu Präventivschlägen herausfordern. Somit sei Gegenstand des SPD-Antrages nicht das Für und Wider einer Stationierung von Massenvernichtungs­mitteln schlechthin, sondern es gehe um örtlich bezogene verteidigungsstrategische Fragen. Es liege hier also keine Einmischung in die Verteidigungspolitik des Bundes vor.

Nach den Bestimmungen der Gemeindeordnung übernehme der Rat die Interessenver­tretung der Bürger und damit sei auch verbunden, alles zu tun, um vermeidbaren und erkennbaren Schaden von den Einwohnern dieser Stadt abzuwenden.

Es wird von Ratsmitglied Bächer (SPD) auch in Frage gestellt, daß sich eine Gemeinde bzw. deren Rat erst dann mit der Frage zur Stationierung von Massen­vernichtungswaffen befassen darf bzw. soll, wenn eine Absichtserklärung zur Standortfrage oder Lagerung von Massenvernichtungswaffen in einem bestimmten Gebiet schon abgegeben wurde. Unter Hinweis auf ein OVG-Urteil des Landes Baden- Württemberg halte man eine Befassungskompetenz des Rates auch dann schon für gegeben, wenn solche Planungen noch nicht konkret, aber dennoch hinreichend wahrscheinlich seien. Dies treffe für Montabaur wegen der Existenz militärischer Einrichtungen zu.

Der Antrag ziele darauf ab, die örtlichen Interessen und Bedürfnisse den zu­ständigen Stellen des Bundes rechtzeitig für die Abstimmung mit den militärischen Zielsetzungen zur Kenntnis zu bringen.

Bürgermeister Dr. Possel-Dölken erklärt nach Abschluß der Erklärung von Rats­mitglied Bächer, dessen Ausführungen hätten nicht vermocht, ihn von der Kom­petenz des Rates zu überzeugen. Er sehe nach wie vor den konkreten Bezug nicht für gegeben. Die Entscheidungskompetenz der Gemeinde- und Stadträte sei nach den Gemeindeordnungen der jeweiligen Länder beschränkt auf Angelegenheiten der örtlichen Gemeinschaft, also Selbstverwaltungsaufgaben. Dies schließe mithin aus, daß sich die kommunalpolitischen Gremien mit bundespolitischen Themen, die nach dem Grundgesetz dem Bundestag zugewiesen sind, befassen. Es könne mithin auch nicht angehen, daß solche Fragen,

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