- 6 -
Es wird daraufhin im Rat Übereinkunft erzielt, zunächst die Entscheidung über die Beschlußvorlage Nr. 83 zurückzustellen. Die Verwaltung erhält den Auftrag, noch im Verlaufe dieser Sitzung, die Pläne nochmals offenzulegen und zu erläutern.
*
Punkt IV/2: Beratung und Beschlußfassung über den Bebauungsplanentwurf "Im Hahn - Erweiterung"
- Vorlage Nr. 79 -
Der Stadtrat beschließt einstimmig:
1. Der Rat nimmt Kenntnis von der durch die Kreisverwaltung als untere Denkmalschutzbehörde im Rahmen des Beteiligungsverfahrens der Träger öffentlicher Belange nach § 2 Abs. 5 BBauG vorgebrachten Bedenken. Der Rat weist diese Bedenken zurück.
2. Der Rat stimmt dem Bebauungsplanentwurf einschließlich Begründung, wie er in der heutigen Sitzung Vorgelegen hat und von der Kreisplanungsstelle mit Datum vom 03.06.1985 erstellt wurde, zu.
3. Der Rat beschließt die Offenlage des Planentwurfes einschließlich Begründung in der v. g. Fassung gemäß § 2 a Abs. 6 BBauG.
An der vorstehenden Beratung und Beschlußfassung hat Ratsmitglied Stendebach
(SPD) wegen Sonderinteresse gemäß § 22 Abs. 1 GemO nicht teilgenommen.
$
*
Punkt IV/3: Beratung und Beschlußfassung über die Änderung des Bebauungsplanes "Schul- und Sportzentrum"
- Vorlage Nr. 80 -
Ratsmitglied Schweizer (FWG) beantragt, über die in der Beschlußvorlage Nr. 80 aufgeführten Beschlußvorschläge durch Einzelabstimmung zu entscheiden. Hiergegen erhebt sich kein Widerspruch.
Der Stadtrat faßt folgende Beschlüsse:
1. Der Bebauungsplan "Schul- und Sportzentrum" wird wie folgt geändert bzw. erweitert:
1.1 Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes wird um die Flurstücke Nr. 5939/6, 8/4881, 9/4881, 4191/2, 4191/1, 5942/1 (tlw.), 4200/3 und 4200/4 (tlw.) erweitert
Abstimmungsergebnis: 19 Ja-Stimmen, 3 Nein-Stimmen.
1.2 Im unter 1 genannten Erweiterungsbereich zwischen dem Wirtschaftsweg Nr. 5938 und der von-Bodelschwingh-Straße wird eine öffentliche Verkehrsfläche ausgewiesen.
Abstimmungsergebnis: einstimmig
1.3 Für
- das Sportplatzgebäude im südwestlichen Geltungsbereich und
- das Hausmeistergebäude im nordwestlichen Geltungsbereich werden überbaubare Grundstücksflächen festgesetzt.
Abstimmungsergebnis: 19 Ja-Stimmen, 3 Nein-Stimmen.
- 7 -
vom .1985 *. IX
vom
%35
IX
3 vom ^985 IX
!vor,i
985
IX

