- 6 -
D
D
0
Ratsmitglied Widner (SPD) beantragt eine gesonderte Abstimmung zu diesem Tagesordnungspunkt. Er führt aus, der Charakter der Alberthöhe sei anders anzusehen als der des Himmelfeldes. Daher solle auch hier eine Beschränkung erprobt werden, mit der Ausnahme der Albertstraße, für die eine gesonderte Maßnahme durchgeführt werden soll. Ratsmitglied Schwind (CDU) erklärt, seine Fraktion sei der Auffassung, nur die Errichtung eines Versuchsgebietes ermögliche eine effiziente Überwachung durch die Polizei. Bei der Einführung mehrerer Gebiete sei dies nicht mehr gewährleistet, für die Auswertung des Versuches seien aber verstärkte Kontrollen unumgänglich. Der Gesetzgeber habe die Einführung von Zonengeschwindigkeitsbegrenzungen nur für abgrenzbare Bereiche zugelassen, die Alberthöhe könne man aber nicht als einen solchen ansehen. Außerdem verursache die Einrichtung von zwei Versuchsbereichen Kosten für Beschilderungsmaßnahmen in einer Gesamthöhe von etwa 5.250,-- DM, wogegen im Bereich des "Himmelfeldes" lediglich zwei Verkehrszeichen aufgestellt werden müßten. Damit könne eine erhebliche Kosteneinsparung erreicht werden.
Ratsmitglied Schwind (CDU) führt weiter aus, sowohl im "HimmelfekH'als auch auf der Alberthöhe sei überwiegend eine Wohnbebauung mit breiter Straßenführung und weiten Sichtfeldern vorhanden. Er könne daher keine unterschiedlichen Charakt&re feststellen, so daß die Einrichtung eines Verkehrsbereiches ausreiche. Ratsmitglied Lorenz (FWG) erläutert die Ablehnung seiner Fraktion zur Einführung eines Versuchsbereiches. Seine Fraktion wolle die Verwirklichung eines Gesamtkonzeptes für das Gebiet Montabaur einschließlich der Stadtteile. Der I. Beigeordnete Dr. Hütte (CDU) stellt fest, er sei ein Gegner der Einführung von Geschwindigkeitsbegrenzungen auf 30 km/h. Zum einen bestehe in den Städten eine generelle Begrenzung (50 km), eine Verbesserung des bestehenden Vollzugsdefizits durch Kontrolle könne dazu führen, daß diese Geschwindigkeit auch eingehalten werde. Eine weitere Begrenzung auf 30 km vergrößere nur das Vollzugsdefizit, ohne daß sich an der gefahrenen Geschwindigkeit etwas ändere. Zum anderen sei eine Einhaltung der 30 km-Grenze aus umweltpolitischen Gründen nicht voll zu begrüßen. Eine sehr niedrige Geschwindigkeit erhöhe die Anteile an Kohlenwasserstoff und Kohlenmonoxyd. Dr. Hütte (CDU) schlägt daher vor, verstärkt auf die Einhaltung der 50 km-Grenze zu achten, um so das gewünschte Ziel einer Verringerung der Unfallhäufigkeit zu erreichen.
Ratsmitglied Schweizer (FWG) ergänzt zu den Ausführungen seines Vorredners, bedingt durch die Steigungen der Straßen im Bereich des "Himmelfeldes" sei eine langsame Fahrweise unumgänglich. Dies beinhalte eine Vergrößerung des Schadstoffausstoßes.
Ihm erscheine es daher auch sinnvoller, durch verstärkte Kontrollen die Einhaltung der 50 km-Grenze zu erreichen.
Dr. Possel-Dölken stellt nochmals den Versuchscharakter der Zonengeschwindigkeitsbegrenzung heraus und spricht sich für eine entsprechende Beschlußfassung aus.
Neben dem Aspekt der zusätzlichen Umweltbelastung dürfe man aber nicht vergessen, daß man mit der Geschwindigkeitsbegrenzung die Unfallzahlen in den Wohngebieten verringern wolle.
Die Empfehlung des Haupt- und Finanzausschusses, eine Zonengeschwindigkeitsbe* Schilderung ausschließlich im Bereich "Himmelfeld" vorzusehen, findet mit 19 Ja-Stimmen, 3 Nein-Stimmen und einer Enthaltung die Mehrheit des Stadtrates.
Nachdem Ratsmitglied Widner (SPD) den entsprechenden Antrag seiner Fraktion für den Bereich der Alberthöhe auch auf die Albertstraße ausgedehnt hat, wird dieser mit 5 Ja-Stimmen, 15 Nein-Stimmen und 3 Enthaltungen abgelehnt.
- 7 -
ng vom uni 1985 P. IX
ng vom uni 1985 P. IX
ig vom 1985 IX
vom
935
IX
1 vom 1985 . IX
! vom 985 IX

