Akte 
Sitzung 09. Mai 1985
Entstehung
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Anlage Mr. 17

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Entwurf

Abstufung einer Teilstrecke der L 326 im Stadtkern Montabaur

zur Stadtstraße

Die in der Gemarkung Montabaur, Landkreis Westerwald, Regierungsbezirk Koblenz, verlaufende Teilstrecke der bis­herigen Landesstraße 326 hat nicht mehr die Verkehrsbedeutung einer Landesstraße.

(§ 3 Abs. 2 in Verbindung mit § 38 Abs. 2 des Landesstraßen­gesetzes für Rheinland - Pfal 2 vom 1.8.1977.)

Die Teilstrecke wird daher mit Ablauf des 31.12.1984 zur Stadt­straße abgestuft.

Die abgestufte Strecke zwischen Netzknoten 5512 009 bis Netzknoten 5512 010 beginnt mit Stat. 0,014 an der L 326 und endet mit Stat. 0,592 in der L 326 in der Stadt Montabaur.

Die Länge der abgestuften Strecke beträgt 0,578 km.

Rechtsmittelbelehrung

Gegen die Anordnung kann innerhalb, eines Monats nach Be­kanntmachung Widerspruch erhoben werden. Der Widerspruch ist bei der Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur, Konrad-Adenauer- Platz 8, 5430 Montabaur schriftlich oder zur Niederschrift ein­zulegen.

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