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Anlage Mr. 17
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Entwurf
Abstufung einer Teilstrecke der L 326 im Stadtkern Montabaur
zur Stadtstraße
Die in der Gemarkung Montabaur, Landkreis Westerwald, Regierungsbezirk Koblenz, verlaufende Teilstrecke der bisherigen Landesstraße 326 hat nicht mehr die Verkehrsbedeutung einer Landesstraße.
(§ 3 Abs. 2 in Verbindung mit § 38 Abs. 2 des Landesstraßengesetzes für Rheinland - Pfal 2 vom 1.8.1977.)
Die Teilstrecke wird daher mit Ablauf des 31.12.1984 zur Stadtstraße abgestuft.
Die abgestufte Strecke zwischen Netzknoten 5512 009 bis Netzknoten 5512 010 beginnt mit Stat. 0,014 an der L 326 und endet mit Stat. 0,592 in der L 326 in der Stadt Montabaur.
Die Länge der abgestuften Strecke beträgt 0,578 km.
Rechtsmittelbelehrung
Gegen die Anordnung kann innerhalb, eines Monats nach Bekanntmachung Widerspruch erhoben werden. Der Widerspruch ist bei der Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur, Konrad-Adenauer- Platz 8, 5430 Montabaur schriftlich oder zur Niederschrift einzulegen.
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