10 -
Abstimmungsergebnisse:
Zu 1 b: 23 Ja-Stimmen, 1 Enthaltung zu 2 : 23 Ja-Stimmen, 1 Enthaltung
Punkt 11/2: Änderung und Erweiterung des Bebauungsplanes "Auf dem oberen Wassergraben III";
Zustimmungs- und Satzungsbeschluß nach §§ 10 BauGB, 24 GemO - Vorlage Nr. 362 -
Ratsmitglied Widner (SPD) fragt nach der Fortführung des Bürgersteiges im Anschluß an das Plangebiet "Auf dem oberen Wassergraben III" bis zum Hallenbad.
Bürgermeister Dr. Possel-Dölken erwidert, die Eigentumsverhältnisse seien bekannt. Verhandlungen mit den Eigentümern könnten jedoch erst dann erfolgen, wenn die Stadt durch den Beschluß des entsprechenden Bebauungsplanes ihre Absichten für das Plangebiet festgelegt habe.
Der Stadtrat beschließt mit 23 Ja-Stimmen den Entwurf zur Änderung und Erweiterung des Bebauungsplanes (einschließlich Textfestsetzungen und Begründung) in der Form, wie er dem Rat in der heutigen Sitzung Vorgelegen hat und durch die Kreisverwaltung - Kreisplanungsstelle - mit Datum vom 06.05.1988 erstellt wurde. Der Rat beschließt die BebauungsplanänderungZ-erweiterung als Satzung gemäß §§ 10 BauGB, 24 GemO.
Hinweis:
Ratsmitglied Manns (CDU) hat wegen Vorlegen von Sonderinteresse von § 22 der GemO den Sitzungstisch verlassen und nicht an der Beratung und Beschlußfassung teilgenommen.
Punkt 11/3: Festsetzung des Anteils der Stadt am beitragsfähigen Aufwand für den Ausbau der Eichendorffstraße, verlaufend von Roßbergstraße v bis Straßenparzelle 126/7 (Abschnitt), und die
Erhebung von Vorausleistungen auf den zu erwartenden ^ Ausbaubeitrag - Vorlage Nr. 363 -
Der Anteil der Stadt Montabaur am beitragsfähigen Aufwand für den Ausbau der Eichendorffstraße, verlaufend von Roßbergstraße bis Straßenparzelle 126/7 (Abschnitt) wird auf 30 v.H. festgesetzt.
Außerdem wird beschlossen, daß Vorausleistungen auf den zu erwartenden Ausbaubeitrag erhoben werden. Der Vorausleistungsbetrag wird auf 10,-- DM pro m^ * beitragsfähige Grundstücksfläche festgesetzt.
Der Beitrag ist drei Monate nach Zustellung des Beitragsbescheides fällig. Abstimmungsergebnis: 24 Ja-Stimmen (einstimmig)
vom
988
IX
3 vom 1988 . IX
Punkt 11/4: Durchführung eines Grenzregelungsverfahrens nach den §§ 80 - 84 BauGB für Grundstücke im Kreuzungsbereich Koblenzer-, Kirch-, Gelbach- und Peterstorstraße - Vorlage Nr. 364 -
11 -

