Akte 
Sitzung 29. September 1988
Entstehung
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II. Öffentliche Sitzung

Änderung der Tagesordnung:

Keine.

PunktII/1: Änderung des Bebauungsplanes "Schul- und Sportzentrum"

- Vorlage Nr. 361 -

a) Entscheidung über die Bedenken und Anregungen im Rahmen der Offenlage nach § 3 Abs. 2 BauGB

Der Rat nimmt Kenntnis von den durch die Ehel. Diedert, Eschelbacher Str.

35, im Rahmen der Offenlage vorgebrachten Bedenken und Anregungen und faßt den Beschluß gemäß nachstehendem Beschlußvorschlag:

aa) Die Ehel. Diedert - vertreten durch die Rechtsanwälte Prengel und Partner, Koblenz, tragen folgendes vor:

Es sei offenkundig, daß der expandierende Betrieb der Fa. Weisbender auf das umliegende Gelände Zugriff nehme. Es könne nicht Aufgabe des Bebauungsplanes sein, ohne ausreichende rechtliche Legitimation ein einzelnes Unternehmen zu Lasten der Anlieger zu bevorzugen. Das Gesamtkonzept der Planungsmaßnahmen ließe erkennen, daß das Anwesen Diedert seitens der Fa. Weisbender durch weitere Aufkäufe rechts und links ihres Wohnhauses in die wirtschaftliche

der Fa. Weisbender einbezogen werden solle. Dies würde die Ehel. Diedert (so wörtlich) kürzerfristig ihr Eigentum Den Ehel. Diedert würde zugemutet, schützende und baumbestan- rechts und links ihres Hauses abzugeben.

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Interessensphäre dazu führen, daß aufgeben müßten, dene Grünflächen

Die Fa. Weisbender benutze seit langer Zeit die vor dem Anwesen vorbeifüh­rende Straße als betriebliches Gelände und lasse dort ihre Lastzüge und diejenigen anderer Firmen abstellen, wodurch es zu erheblichen Lärmbelä­stigungen - insbesondere auch durch Gabelstabler - käme.

ab) Die Bedenken/Anregungen werden berücksichtigt. Die ursprünglich auf dem Grundstück Brüll vorgesehene Wendemöglichkeit wird (wie im rechtsverbind­lichen Bebauungsplan - teilweise - bereits dargestellt) auf das Grundstück Weisbender verlegt, jedoch in der Weise, daß die unterirdische Tankanlage bestehen bleibt.

b) Erneuter Offenlequnqsbeschluß nach § 3 Abs. 2 BauGB

Der Rat stimmt der Änderung des Bebauungsplanes mit folgendem Inhalt

ba) Die ursprünglich auf dem Flurstück 1307/5 vorgesehene Wendemöglichkeit wird im Bereich des Grundstückes Flurstück 2077/2 ausgewiesen, wobei die dort befindliche unterirdische Tankanlage bestehen bleibt.

bb) Die nördlich der Straße zum Schulzentrum gelegenen Flurstücke 1291/u.a. werden von einer privaten in eine öffentliche Grünfläche umgewandelt.

Die überbaubare Fläche wird an den nördlichen Rand dieser Grundstücke verlegt.

zu. Der Rat beschließt die erneute Offenlage des Änderungsplanes einschließ­lich Begründung gemäß § 3 Abs. 2 BaugB.

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