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Verbandsgemeindeverwaltung - 111/5 Di/Scho -
5430 Montabaur, 19. April 1988
AKTENVERMERK:
Betr.: Alarm- und Einsatzplan für die Umgebung des Kernkraftwerkes Mülheim-Kärlich
Bezug: Schreiben der SPD-Fraktion der Stadt Montabaur vom 27.03.1988
Zu den Fragen im vorgenannten Schreiben geben wir folgende Information:
Zunächst ist festzustellen, daß die Gesamtleitung für Maßnahmen der Gefahrenabwehr der Bezirksregierung obliegt. Nach Weisung der Bezirksregierung hat die Kreisverwaltung als untere Katastrophenschutzbehörde entsprechende Maßnahmen in ihrem Bereich durchzuführen. Diese Maßnahmen sind im "Besonderen Alarm- und Einsatzplan" für die Umgebung des Kernkraftwerkes Mülheim-Kärlich aufgezeigt.
Zu Frage 1.:
Ende des Jahres 1986 erhielt die Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur den Alarm- und Einsatzplan von der Kreisverwaltung. Dieser Plan sieht auch als Aufnahmebereich "Montabaur" vor, der sich nicht nur auf die Stadt bezieht.
Zu Frage 2. und 3.:
vom
M8
IX
vom
388
IX
! vom 1988 IX
Nach dem Alarm- und Einsatzplan soll im Aufnahmebereich Montabaur für max. 5.000 Evakuierte Unterkunft und Versorgung angeboten werden können. Davon entfallen auf den Stadtbereich Montabaur ca. 350 Personen, die in Hotels, Pensionen, Jugendherbergen und Turnhallen untergebracht werden. Die vorgenannte Personenzahl ergibt sich aus der Bettenzahl im Hotel- und Gaststättengewerbe.
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