Zu Frage 9.:
Im Mest e r w a1 d kreis wur de bereits 2mä 1 der"Aufbau"von No tfall
ist eine Übung im Berufsbildungszentrum in Montabaur geplant.
Zu Frage 10.:
Nach § 25 und § 31 Atomgesetz haftet der Inhaber einer Kernkraftanlage für die entstandenen Schäden. Der Kreis wird ggf. in Vorlage treten. Auf die Stadt Montabaur kommen keine finanziellen Belastungen zu.
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; vom 1988 IX

