Akte 
Sitzung 19. Mai 1988
Entstehung
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Zu Frage 4.:

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des" Störfalles', *(jer eine" Evakuierung in den" Auf-^'^

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nahmebereich Montabaur begründet, solche notwendig werden.

In diesem Falle werden die bekannten Hotels, Pensionen, Jugend­herberge und die Träger der Notunterkünfte durch die Kreisver­waltung angewiesen, Evakuierte aufzunehmen.

Zu Frage 5.:

In der Antwort zur Frage 2 und 3 wurde bereits ausgeführt, daß die Unterbringung von Personen in Hotels, Pensionen und in der Jugendherberge vorgesehen ist. Somit wird auch dort die Versorgung sichergestellt.

Zu Frage 6.:

Die Einrichtung von Notfallstationen liegt ausschließlich im Zuständigkeitsbereich des Kreises.

Zu Frage 7.:

Notfallstationen für den Aufnahmebereich Montabaur werden aus­schließlich in kreiseigenen Gebäuden (Berufsbildungszentrum, Gymnasium, 2 Turnhallen) eingerichtet.

Für den Betrieb der Notfallstationen stehen die Hilfsorgani­sationen (Sanitätsdienst, Betreuungsdienst, Fernmeldedienst, ABC-Zug, Chemie- und Strahlenschutzgruppe) bereit.

Leiter der Notfallstationen ist der Zugführer des ABC-Zuges.

Die medizinische Versorgung wird in erster Linie durch die Ärzte sichergestellt, die eine besondere Ausbildung im Rah­men der Notfallschutzplanung erhalten haben. Darüber hinaus wird auf die ortsansässigen Ärzte zurückgegriffen.

Zu Frage 8

Bei einem schweren Unfall beginnt nach heute wissenschaftlich abgesicherten Erkenntnissen eine evtl. Freisetzung von Radio­aktivität frühestens nach mehreren Stunden, wahrscheinlich aber erst nach 2 bis 3 Tagen. In dieser Zeit können Sicher­heitsmaßnahmen zum Schutz der Bevölkerung ergriffen werden.