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Zu Frage 4.:
J Konkrete Vor kehr u n g e n s i n d d er z e it n icht getröf f e n ," d a er s t* "
des" Störfalles', *(jer eine" Evakuierung in den" Auf-^'^
Nf.:_
nahmebereich Montabaur begründet, solche notwendig werden.
In diesem Falle werden die bekannten Hotels, Pensionen, Jugendherberge und die Träger der Notunterkünfte durch die Kreisverwaltung angewiesen, Evakuierte aufzunehmen.
Zu Frage 5.:
In der Antwort zur Frage 2 und 3 wurde bereits ausgeführt, daß die Unterbringung von Personen in Hotels, Pensionen und in der Jugendherberge vorgesehen ist. Somit wird auch dort die Versorgung sichergestellt.
Zu Frage 6.:
Die Einrichtung von Notfallstationen liegt ausschließlich im Zuständigkeitsbereich des Kreises.
Zu Frage 7.:
Notfallstationen für den Aufnahmebereich Montabaur werden ausschließlich in kreiseigenen Gebäuden (Berufsbildungszentrum, Gymnasium, 2 Turnhallen) eingerichtet.
Für den Betrieb der Notfallstationen stehen die Hilfsorganisationen (Sanitätsdienst, Betreuungsdienst, Fernmeldedienst, ABC-Zug, Chemie- und Strahlenschutzgruppe) bereit.
Leiter der Notfallstationen ist der Zugführer des ABC-Zuges.
Die medizinische Versorgung wird in erster Linie durch die Ärzte sichergestellt, die eine besondere Ausbildung im Rahmen der Notfallschutzplanung erhalten haben. Darüber hinaus wird auf die ortsansässigen Ärzte zurückgegriffen.
Zu Frage 8
Bei einem schweren Unfall beginnt nach heute wissenschaftlich abgesicherten Erkenntnissen eine evtl. Freisetzung von Radioaktivität frühestens nach mehreren Stunden, wahrscheinlich aber erst nach 2 bis 3 Tagen. In dieser Zeit können Sicherheitsmaßnahmen zum Schutz der Bevölkerung ergriffen werden.

