Akte 
Sitzung 19. Mai 1988
Entstehung
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2. Der im vorliegenden Umlegungsplan dargestellten Grundstücks-Numerierung (Haus-Nummern) wird zugestimmt.

3. Das Katasteramt wird beauftragt, die Eintragungen im Kataster vorzunehmen. Abstimmungsergebnis: 24 Ja-Stimmen

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Punkt 11/13: Einziehung eines Teilstückes eines Wirtschaftsweges im Stadt­teil Horressen östlich der Niederelberter Straße Vorlage Nr. 341, Anlage Nr. 5

Der Stadtrat beschließt:

Die im beigefügten Plan (Anlage Nr. 5 zur Niederschrift) dargestellte Teil- fläche des Wirtschaftsweges Nr. 2396 (Flur 12) zwischen der Niederelberter Straße und der westlichen Grenze des Flurstückes Nr. 1532 wird eingezogen, nachdem im Bereich des Flurstückes 1410/1 eine Ersatzwegefläche geschaffen wurde.

Dieser Beschluß wird gefaßt vorbehaltich der Zustimmung des Straßenbauamtes Diez zur Anbindung des Ersatzweges an die L 312.

Abstimmungsergebnis: 24 Ja-Stimmen

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Punkt 11/14: Alarm- und Einsatzplan für die Umgebung des Kernkraftwerkes Mülheim-Kärlich - Antrag der SPD-Fraktion - Anlage Nr. 6

Ratsmitglied Widner (SPD) bedankt sich bei der Verwaltung für die erteilten Auskünfte, vertritt allerdings die Auffassung, daß die Katastrophenschutz­planung sehr oberflächlich sei. Einige der Planung zugrundegelegten Daten, so z. B. bezüglich des Eintrittes der atomaren Verseuchung nach einem Stör­fall in einem Kernkraftwerk, erachtet er als zu optimistisch. Er begründet den Antrag der SPD-Fraktion damit, daß sämtliche SPD-Fraktionen im Umkreis zum Kernkraftwerk Mülheim-Kärlich gelegener Gemeinden derzeit ähnlich lautende Anfragen stellen. Man wolle anhand dieser einzuholenden Informationen Er­klärungen des zuständigen Ministers überprüfen und letztlich eine Weiterbe­handlung durch die Landtagsfraktion erreichen. ^

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Punkt 11/15:

Bau und Gestaltung des Brunnens auf dem Marktplatz Vorlage Nr. 342

Dem Stadtrat wird zur Kenntnis gegeben, daß für die Erstellung des Brunnens an Herrn 01 leck ca. 130.000,-- DM zu zahlen seien. Dieser Kostenaufwand umfasse auch die Beauftragung von Subunternehmern durch Herrn 01 leck. Des weiteren wird darauf verwiesen, daß der Brunnen in seiner Ausführung um 15 % gegenüber der ursprünglichen Planung verkleinert werde. Die Gewähr­leistungsfrist betrage 5 Jahre.

Ratsmitglied Teves (FWG) empfiehlt, mit Herrn 01 leck klare Zeitvorgaben zu vereinbaren und eine Konventionalstrafe in den Vertrag mit einzubeziehen.

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