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2. Der im vorliegenden Umlegungsplan dargestellten Grundstücks-Numerierung (Haus-Nummern) wird zugestimmt.
3. Das Katasteramt wird beauftragt, die Eintragungen im Kataster vorzunehmen. Abstimmungsergebnis: 24 Ja-Stimmen
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Punkt 11/13: Einziehung eines Teilstückes eines Wirtschaftsweges im Stadtteil Horressen östlich der Niederelberter Straße Vorlage Nr. 341, Anlage Nr. 5
Der Stadtrat beschließt:
Die im beigefügten Plan (Anlage Nr. 5 zur Niederschrift) dargestellte Teil- fläche des Wirtschaftsweges Nr. 2396 (Flur 12) zwischen der Niederelberter Straße und der westlichen Grenze des Flurstückes Nr. 1532 wird eingezogen, nachdem im Bereich des Flurstückes 1410/1 eine Ersatzwegefläche geschaffen wurde.
Dieser Beschluß wird gefaßt vorbehaltich der Zustimmung des Straßenbauamtes Diez zur Anbindung des Ersatzweges an die L 312.
Abstimmungsergebnis: 24 Ja-Stimmen
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Punkt 11/14: Alarm- und Einsatzplan für die Umgebung des Kernkraftwerkes Mülheim-Kärlich - Antrag der SPD-Fraktion - Anlage Nr. 6
Ratsmitglied Widner (SPD) bedankt sich bei der Verwaltung für die erteilten Auskünfte, vertritt allerdings die Auffassung, daß die Katastrophenschutzplanung sehr oberflächlich sei. Einige der Planung zugrundegelegten Daten, so z. B. bezüglich des Eintrittes der atomaren Verseuchung nach einem Störfall in einem Kernkraftwerk, erachtet er als zu optimistisch. Er begründet den Antrag der SPD-Fraktion damit, daß sämtliche SPD-Fraktionen im Umkreis zum Kernkraftwerk Mülheim-Kärlich gelegener Gemeinden derzeit ähnlich lautende Anfragen stellen. Man wolle anhand dieser einzuholenden Informationen Erklärungen des zuständigen Ministers überprüfen und letztlich eine Weiterbehandlung durch die Landtagsfraktion erreichen. ^
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Punkt 11/15:
Bau und Gestaltung des Brunnens auf dem Marktplatz Vorlage Nr. 342
Dem Stadtrat wird zur Kenntnis gegeben, daß für die Erstellung des Brunnens an Herrn 01 leck ca. 130.000,-- DM zu zahlen seien. Dieser Kostenaufwand umfasse auch die Beauftragung von Subunternehmern durch Herrn 01 leck. Des weiteren wird darauf verwiesen, daß der Brunnen in seiner Ausführung um 15 % gegenüber der ursprünglichen Planung verkleinert werde. Die Gewährleistungsfrist betrage 5 Jahre.
Ratsmitglied Teves (FWG) empfiehlt, mit Herrn 01 leck klare Zeitvorgaben zu vereinbaren und eine Konventionalstrafe in den Vertrag mit einzubeziehen.
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