Akte 
Sitzung 19. Mai 1988
Entstehung
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Dem entgegen merkt Ratsmitglied Manns (CDU) an, das eingeleitete Änderungsverfahren solle der Stadt lediglich die Möglichkeit der Einflußnahme hinsichtlich der im dortigen Bereich zu vollziehenden Bebauung erhalten.

Es sei nicht beabsichtigt, ansiedlungswilligen Gewerbetreibenden unnötige Härten aufzuerlegen. Mit Rücksicht auf die in diesem Bereich vorhandene Wohnbebauung müßten bestimmte Beschränkungen ausgesprochen werden.

Anschließend ergehen folgende Entscheidungen:

Der Rat nimmt Kenntnis von den im Rahmen der vorgezogenen Bürgerbeteiligung nach § 3 Abs. 1 BauGB und des Beteiligungsverfahrens der Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB vorgebrachten Bedenken und Anregungen und faßt folgende Beschlüsse:

a) Eingabe der Herren Wendel in Abresch und Ralf Dommermuth

Die Bedenken/Anregungen werden zurückgewiesen bzw. nicht berücksichtigt. Abstimmungsergebnis: 15 Ja-Stimmen, 9 Nein-Stimmen

b) Eingabe des Staatlichen Gewerbeaufsichtsamtes Koblenz

Die Anregungen werden berücksichtigt. /om

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Abstimmungsergebnis: 21 Ja-Stimmen, 3 Enthaltungen

Unter Berücksichtigung der zuvor getroffenen Entscheidungen werden folgende Punkte Gegenstand der Bebauungsplanänderung:

1. Für die Flurstücke 2101/8, 2101/6 und 2101/5 sowie die südlichen Grund­stücksteile der Flurstücke 2093/9, 2083/9 und 2083/3 wird gemäß § 1 Abs. 5 BauNVO ein Gewerbegebiet mit folgender Nutzungseinschränkung (GE/E) festgesetzt:

"Zulässig sind Gewerbebetriebe, die das Wohnen nicht wesentlich stören sowie Wohnungen gemäß § 11 Abs. 3 Nr. 1 BauNVO."

vom

2. Für den gesamten Geltungsbereich findet die Baunutzungsverordnung (BauNVO) in ihrer geltenden Fassung Anwendung.

Der Rat stimmt dieser Bebauungsplanänderung einschließlich Begründung zu und beschließt die öffentliche Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB.

Abstimmungsergebnis: 20 Ja-Stimmen, 4 Enthaltungen

Punkt 11/12: Vergabe von Straßennamen und Haus-Nummern im Baugebiet

"n...c ^_ ITT"

"Auf dem Wassergraben III" Vorlage Nr. 340, Anlage Nr. 4

Der Stadtrat beschließt:

1. Die im vorliegenden Umlegungsplan (Anlage Nr. 4 zur Niederschrift) gekenn­zeichneten Straßen erhalten folgende Bezeichnungen:

rot gekennzeichnet: Am Wassergraben blau gekennzeichnet: Am Spießweiher gelb gekennzeichnet: Spessartstraße.

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