Akte 
Sitzung 19. Mai 1988
Entstehung
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Punkt 11/9: Durchführung eines Grenzregelungsverfahrens nach §§ 80 ff. BauGB für Grundstücke an der Wall-, Wilhelm-Mangels- und Kolpingstraße Vorlage Nr. 337

Der Stadtrat beschließt:

Gemäß §§ 80 ff. BauGB in Verbindung mit der Landesverordnung über die Umle­gungsausschüsse wird das Katasteramt Montabaur als Geschäftsstelle des Umlegungsausschusses der Stadt beauftragt, für die innerhalb des im Zusammen­hang bebauten Ortsteiles liegenden Grundstücke an der Wall-, Wilhelm-Mangels- und Kolpingstraße ein Grenzregelungsverfahren nach den §§ 80 - 84 BauGB durchzuführen.

Abstimmungergebnis: 22 Ja-Stimmen, 1 Nein-Stimme

Punkt 11/10: Änderung des Bebauungsplanes "Hemchen" im Stadtteil Horressen Vorlage Nr. 338

Der Stadtrat beschließt zu Ziffer 1 des Antrages der Vorlage Nr. 338:

Die Bedenken/Anregungen der Landwirtschaftskammer werden zurückgewiesen bzw. nicht berücksichtigt.

Abstimmungsergebnis: 23 Ja-Stimmen

Der Rat stimmt der Bebauungsplanänderung in folgender Form zu:

a) Für die Meisenstraße wird nur ein einseitiger Bürgersteig - und zwar

auf der Westseite - ausgewiesen. Die auf der Ostseite vorgesehene Bürger­steigfläche wird als öffentliche Grünfläche dargestellt.

b) Für das bisher als "landwirtschaftliche Fläche" ausgewiesene Flurstück Nr. 129 - landwirtschaftlicher Betrieb - wird festgesetzt:

- als Art der baulichen Nutzung - Dorfgebiet (MD) gemäß § 5 BauNVO

- als Maß der baulichen Nutzung - GRZ = 0,3 und GFZ = 0,6.

einschließlich Begründung zu und beschließt die Bebauungsplanänderung als Satzung gemäß §§ 10 BauGB, 24 GemO.

Abstimmungsergebnis: 22 Ja-Stimmen, 1 Nein-Stimme

Punkt 11/11: Änderung des Bebauungsplanes "Lindchen"

Vorlage Nr. 339

Ratsmitglied Widner (SPD) plädiert für die Stattgabe der von den Grundstücks­eigentümern vorgetragenen Bedenken, entsprechend denen eine Nutzungseinschrän­kung durch Anpassung des Bebauungsplanes an die Baunutzungsverordnung 1977 nicht erfolgen sollte. Er begründete dies damit, daß er befürchte, daß diese Nutzungsbeschränkungen Gewerbetreibende von einer Besiedlung dieses Bereiches abhalten oder gar in Nachbargebiete verdrängen könnten.

Dem schließt sich Ratsmitglied Schweizer (FWG) inhaltlich an.

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