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Anschließend ergeht der Beschluß, die ln der Anlage Nr. 3 zur Niederschrift aufgeführten Personen zur Schöffenwahl vorzuschlagen.
Abstimmungsergebnis: 23 Ja-Stimmen
Punkt 11/6: Erhebung von Vorausleistungen und die Bildung einer Erschlleßungs elnhelt für das Baugebiet "Hemchen" ln Montabaur-Horressen Vorlage Nr. 334
Der Stadtrat beschließt die Erhebung von Vorausleistungen auf den zu erwartenden Erschlleßungsbeltrag für das Baugebiet "Im Hemchen", Straßen "Im Hemchen" (Parz. 236, 274, 221, 91) und Talweg (Parz. 262).
Der Vorauslelstungsbetrag wird auf 15,-- DM,pro m^ beitragspflichtiger Geschoßfläche festgesetzt. ,
Gleichzeitig wird beschlossen, die Straßen "Im Hemchen" (Parzellen 236,
274, 221 und 91) und Talweg (Parzelle 262) als Erschlleßungselnhelt abzurechnen.
Abstimmungsergebnis: 21 Ja-Stimmen
An der Beratung und Beschlußfassung nahmen die Ratsmltglleder Manns (CDU) und Frlemel (SPD) wegen Sonderinteresse gemäß § 22 GemO nicht teil.
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Punkt 11/7: Erhebung von Vorausleistungen auf den zu erwartenden Erschlleßungsbeltrag für die "Meisenstraße" ln Montabaur-Horressen Vorlage Nr. 335
Der Stadtrat beschließt die Erhebung von Vorausleistungen auf den zu erwartenden Erschlleßungsbeltrag für die Meisenstraße verlaufend von Straße "Im Wiesengrund" bis L 312 (Westerwaldstraße).
Der Vorauslelstungsbetrag wird auf 10,— DM pro m^ beitragspflichtiger Geschoßfläche festgesetzt.
Abstimmungsergebnis: 23 Ja-Stimmen
vom
188
IX
vom
388
IX
Punkt 11/8: Erhebung von Vorausleistungen auf den zu erwartenden Ausbaubeltrag für die Straße "Hinterer Rebstock" ln Montabaur Vorlage Nr. 336
Der Stadtrat beschließt die Erhebung von Vorausleistungen auf den zu erwartenden Ausbaubeltrag für den "Hinteren Rebstock" verlaufend von "Vorderer Rebstock" bis Alleestraße.
Der Vorauslelstungsbetrag wird auf 20,-- DM pro m^ beitragspflichtiger Grundstücksfläche festgesetzt.
Grunderwerb und Vermessung gelten als Herstellungsmerkmale. Abstimmungsergebnis: 23 Ja-Stimmen
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