Akte 
Sitzung 19. Mai 1988
Entstehung
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Ratsmitglied Teves (FWG) spricht sich gegen eine Einleitung des Enteignungs­verfahrens aus. Nach seiner Auffassung sei Frau Kruse bereit, das Grundstück zu bebauen - ein Bauantrag liege bereits der Kreisverwaltung vor Auch die Bereitschaft zum Verkauf schließe er nicht aus. Derzeit seien jedoch die Preisvorstellungen von der Stadt und der Eigentümerin noch nicht deckungs­gleich.

Bürgermeister Dr. Possel-Dölken erklärt, die Gegenpartei habe die Vertrags­verhandlungen bislang immer wieder hinausgezögert. Die Einleitung eines Enteignungsverfahrens stelle nun noch die einzige Möglichkeit dar, um das Verfahren auf absehbare Zeit zum Abschluß zu bringen. Hinsichtlich des bei der Kreisverwaltung vorliegenden Bauantrages wird erklärt, daß auch hierzu keine Bedenken vorlägen.

Mitglieder der CDU- und SPD-Fraktion schließen sich der Argumentation der Verwaltung an.

Ratsmitglied Schweizer (FWG) erklärt, man solle zunächst nochmals versuchen, auf dem Verhandlungswege eine Einigung zu erzielen und erst nach erneut erfolglosem Verlauf die Enteignung einleiten.

Abschließend ergeht mehrheitlich folgender Beschluß:

Der Stadtrat beschließt die Einleitung des Besitzeinweisungs- und Enteignungs­verfahrens nach den Vorschriften der §§ 85 ff. BauGB zugunsten der Stadt Montabaur gegen die derzeitige Eigentümerin des Grundstückes Flur 44, Nr. 381, Frau Margarethe Kruse geb. Bodewik, SybelStraße 10, 4000 Düsseldorf, für die im beigefügten Auszug (Anlage Nr. 2 zur Niederschrift) aus dem Bebauungs­plan "Altstadt II, 2. Änderung" farbig markierte Teil fläche.

Die orange angelegte Teilfläche soll als Fußgängerpassage gestaltet werden und darf entsprechend den Festsetzungen des Bebauungsplanes überbaut werden. Mit der Abwicklung des Verfahrens wird der Sanierungsträger beauftragt.

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c) Einleitung des Enteignungsverfahrens für den Grunderwerb an der Elgendorfer Straße - Vorlage Nr. 343

Der Vorsitzende erklärt, bei der Einleitung des Enteigungsverfahrens handele es sich um eine Maßnahme im Rahmen der Anbindung der Straße "Im Grubenfeld" an die Elgendorfer Straße. Nach Gesprächen mit der Straßenverwaltung sei der Erwerb dieses Grundstückes notwendig.

Die Verwaltung habe bereits einen Vertrag mit Frau Weigel als Teileigentümerin abgeschlossen. Die übrigen Teileigentümer hätten jedoch bislang nicht er­mittelt werden können. Da die im Grundbuch eingetragenen Grundpfandgläubiger einer Freigabe des Grundstückes nicht zustimmten, sei der Flächenerwerb nur im Rahmen der Enteignung möglich.

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Ausschußmitglied Manns (CDU) erbittet zur Unterrichtung der Ausschußmit­glieder für die nächste Bauausschußsitzung Informationen über die Planung zur Umgestaltung der Kreuzung an der Elgendorfer Straße. Zudem sollte über das Ergebnis der Vereinbarungen mit dem Kreis bzw. der Straßenverwaltung berichtet werden.

Bürgermeister Dr. Possel-Dölken sagt zu, entsprechende Tagesordnungspunkte bei Einladung für die nächste Ausschußsitzung vorzusehen.

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