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Diese offantiicA-recAtiicAe Vereinbarung wird gemäß der Beschlüsse
aj des Ortsgemeinderates Staudt vom _
bj des Rates der Stadt Montabaur vom _
und vorbehaltlich der Genehmigung
c) der Xreisverwaltung des iVesterwaldhreises, Montabaur, abgeschlossen.
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Für einen möglichen Streitfall wird vereinbart, daß zunächst
eine Schiichtungsregelung über die Aufsichtsbehörde anzu
streben ist; im übrigen gilt der Verwaltungsrechtsweg.
Staudt, den
Montabaur, den r

