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Öffentlich - rechtliche yereinAarungr
zwischen
der Ortsgemeinde S T a D D T ,
vertreten durch Ortsburgermaister Herrn Josef Höizgen,
und
der Stadt MOMrasaDR, vertreten durch
wird anstelle der Biidung eines Zweckverbandes nach ^ ij Zweckverbandsgesetz folgendes vereinbart ;
fn der Ortsgemeinde Staudt besteht der Entwurf eines Bebauungsplanes "Industriegebiet Feincheswiese" und in der Stadt Montabaur ein rechtskräftiger Bebauungsplan "alter Galgen".
Beide Industriegebiete grenzen an der Gemarkungsgrenze aneinander mit der Besonderheit, daß die Erschließung des Gebietes "alter Galgen" nur über die Gemarkung Staudt "Eeincheswiese" möglich ist.
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Die Ortsgemeinde Staudt ist Träger der Straßenbauiast für ihre Gemeindestraßen.
Die Stadt Montabaur und die Ortsgemeinde Staudt sind sich darüber einig, daß die gemeinsame Erschiießungsstraße für das Industriegebiet "alter Galgen" der Stadt Montabaur und "Feincheswiese" der Ortsgemeinde Staudt durch das Baugebiet "Feincheswiese" führt, an die anbindet und für
dieses Gebiet die Bedeutung einer Haupterschiießungsstraße hat.
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Die Ortsgemeinde Staudt verpflichtet sich ihrerseits in ihrem Gemarkungsbereich bis zum 11.12.19S1 die eigentums- mäßigen Voraussetzungen auf ihre kosten zu schaffen, ünstelie der Ortsgemeinde Staudt erfolgt durch die Stadt Montabaur die straßenmäßige Erschließung der Baustraße, wie im Bebauungsplan "Feincheswiese" vorgesehen, komplett, ohne Belag, Bürgersteige ^Pflaster- oder BitumenbeiagJ.
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Die Stadt Montabaur übernimmt 60 % der Baukosten. Dabei verzichtet die Ortsgemeinde Staudt auf die Beteiligung der Stadt Montabaur an evtl, späteren ausbaukosten.
Die Ortsgemeinde Staudt übernimmt 40 % der Baukosten.
Jedoch finanziert die Stadt Montabaur diese 40 % auf einen Zeitraum von IO Jahren ab bauseitiger Fertigstellung und abnahme der Erschließungsstraße zins- und tiigungsfrei vor. Zuweisungen und Zuschüsse Dritter für den Bau der Erschließungsstraße sind anteilig auf die Stadt Montabaur und die Ortsgemeinde Staudt aufzuteiien.
Die Rückzahlung des vorfinanzierten Betrages durch die Ortsgemeinde Staudt ist nach abiauf der lO-Jahresfrist fällig.
Vor abiauf der lO-Jahresfrist hat die Rückzahlung des vorfinanzierten Betrages zu erfolgen, wenn die Ortsgemeinde Staudt gemäß ihrer Erschiießungssatzung Beiträge erheben kann. Die Höhe der Rückzahlung ist jedoch in ein Verhältnis zu den Beitragseinnahmen zu steilen.
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Diese Vereinbarung gilt ab dem Tage der auftragsvergabe für die Baustraße und endet mit Rückzahlung des von der Stadt Montabaur vorfinanzierten anteils der Ortsgemeinde Staudt.
Diese Vereinbarung wird 1-fach ausgefertigt. Je eine aus- fertigung erhalten die Vertragsparteien und die aufsichts- behdrde.

