Akte 
Sitzung 07. Juli 1983
Entstehung
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Kaufvertrag zw i schert

der Stadt Montabaur, vertreten durch

* *

der Erbengemeinschaft Eisei, vertreten durch

und

der Starkstrom-Anlagen-Gesellschaft mbH, Guiollettstraße 44 - 46, 6000 Frankfurt/Main, vertreten durch den Geschäftsführer, Herrn Dipl.-Volkswirt Adolf Götsch und durch den Prokuristen, Herrn Horst Wiesner

- Verkäufer

- Käuferin

§ 1

1. Die Stadt Montabaur verkauft und überträgt der dieses ^ annehmenden Käuferin folgenden Grundbesitz:

a) Grundbuch von Montabaur, Band Blatt

Flur 45, Nr. 108 - Freifläche am alten Galgen - 2.354 m?,

b) von den Parzellen

Flur 45, Nr. 109 - Freifläche Graf-Zepelin-Straße - eine noch zu vermessende Teilfläche in einer Größe von ca. 1.200 m?, und Flur 45, Nr. 106 - Freifläche daselbst - eine noch zu vermessende Teiifläche in einer Größe von ca. 250 m?, wie sie in der als Anlage zu dieser Urkunde genommenen und zum Gegenstand der Verhandlung gemachten Planskizze durch die Linienführung zwischen den Punkten A - B - C-D-E-F-A näher gekennzeichnet sind.

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2. Die Erbengemeinschaft Eisei verkauft und überträgt der dies* annehmenden Käuferin folgenden Grundbesitz:

Grundbuch von Montabaur Band Blatt

Flur 45, Nr. 107 - Freifläche am alten Galgen -

6.629 m? .

3- Der unter Ziffer 1 und 2 bezeichnete Grundbesitz wird verkauft ohne Gewähr für eine bestimmte Güte, Größe und Beschaffenheit, wie bekannt.

§ 2

1. Der Kaufpreis beträgt für den in § 1 Ziffer 1 bezeichneten Grundbesitz 11,-- DM/m?, mithin für voraussichtlich 3.804 m? = 41.844, DM

zuzüglich der von der Stadt Montabaur vorgelegten Kosten für:

Kanalanschiußbeitrag 27.171,06 DM

Kanalhausanschlußkosten 2.306,67 DM

Straßenoberflächenentwässerung 4.158,43 DM 33.636,16 DM

zusammen also 75^.480^16 DM

Sollte die Vermessung der im § 1 Ziffer 1 Buchstabe b näher bezeichneten Teilflächen ein Mehr oder Weniger als 1.450 m? ergeben, dann ist die Flächendifferenz sofort wie folgt zwischen den Beteiligten auszugleichen:

Grund und Boden auf der Basis von 11, DM/m? Kanalanschlußbeitrag auf der Basis von 7,1428 DM/m? Straßenoberflächenentwässerung auf der Basis von 1,093175 DM/m?

2. a) Der Kaufpreis für den in § 1 Ziffer 2 bezeichneten Grundbesitz beträgt 11,-- DM/m?, mithin für 6.629 m? = 72.919,-- DM

b) Der Erbengemeinschaft sind folgende

vorgelegte Kosten zu erstatten:

Kanalanschlußbeitrag 47.348,-- DM

Kanalhausanschlußkosten 2.247,31 DM

Straßenoberflächenentwässerung 7.246,66 DM 56.841,97 DM

129-760,97 DM.

Die unter b) genannten Beträge sind vom Tage der Zahlung durch die Erbengemeinschaft (10.11.80, 20.2.81 und 20.1.82) an mit 6 $ zu verzinsen.

Anlage Nr. 4 zur Niederschrift