Akte 
Sitzung 07. Juli 1983
Entstehung
Einzelbild herunterladen

!

- 16 -

Punkt 11/6: Vorlage Nr. 440

Beratung und Beschlußfassung über die Änderung des Bebauungs­planes "Alter Galgen"

1. Zustimmungsbeschluß

2. Satzungsbeschluß gern. § 10 BBauG

Der Stadtrat beschließt mit 26 Ja-Stimmen:

1. Der Rat stimmt der Bebauungsplanänderung in der vorgelegten Form zu.

2. Der Rat beschließt die Bebauungsplanänderung als Satzung gemäß § 10 BBauG.

Punkt 11/7: Vorlage Nr. 441

Beratung und Beschlußfassung über die Änderung des Bebauungsplanes "In den Fichten - Auf der Trift" im Stadtteil Eigendorf

1. Beratung und Beschlußfassung über die Bedenken der Kevag im Rahmen der Offenlage nach § 2 a Abs. 6 BBauG

2. Beratung und Beschlußfassung über die erneute Offenlage nach § 2 a Abs. 6 BBauG

Der Stadtrat beschließt mit 25 Ja-Stimmen und 1 Stimmenthaltung:

1. Die im Rahmen der Offenlage nach § 2 a Abs. 6 BBauG durch die Kevag vorge­brachten Bedenken, die eine Änderung der Trassenführung der 20 kV-Freileitung zum Inhalt haben, werden berücksichtigt.

2. Der Rat beschließt die erneute Offenlage des Änderungsplanes nebst Text und Begründung nach § 2 a Abs. 6 BBauG.

Punkt 11/8: Vorlage Nr. 442, Anlage Nr. 15

Beratung und Beschlußfassung über die Neufassung der Satzung über die Erhebung von Beiträgen für die erstmalige Herstellung von Er­schließungsanlagen (Erschließungsbeiträge)

1. Ratsmitglied Roßbach (FWG) begrüßt die Vorlage des neuen Satzungsentwurfes.

Ratsmitglied Teves (FWG) regt an, die Verwaltung möge häufiger ihre Satzungen an die Entwicklungen in der Rechtsprechung anpassen.

2. Der Stadtrat beschließt mit 26 Ja-Stimmen:

Der Stadtrat beschließt den Entwurf der Satzung über die Erhebung von Bei­trägen für die erstmalige Herstellung von Erschließungsanlagen (Erschließungs­beiträge) in der vorgelegten Form. Die Satzung tritt am Tage nach der öffentlichen Bekanntmachung in Kraft.

Der Anteil der Stadt am beitragsfähigen Erschließungsaufwand beträgt 10 v. H.

- 17 -

I vom

983

JIII

vom

983

9 vom 1983

Vlii