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Punkt 11/6: Vorlage Nr. 440
Beratung und Beschlußfassung über die Änderung des Bebauungsplanes "Alter Galgen"
1. Zustimmungsbeschluß
2. Satzungsbeschluß gern. § 10 BBauG
Der Stadtrat beschließt mit 26 Ja-Stimmen:
1. Der Rat stimmt der Bebauungsplanänderung in der vorgelegten Form zu.
2. Der Rat beschließt die Bebauungsplanänderung als Satzung gemäß § 10 BBauG.
Punkt 11/7: Vorlage Nr. 441
Beratung und Beschlußfassung über die Änderung des Bebauungsplanes "In den Fichten - Auf der Trift" im Stadtteil Eigendorf
1. Beratung und Beschlußfassung über die Bedenken der Kevag im Rahmen der Offenlage nach § 2 a Abs. 6 BBauG
2. Beratung und Beschlußfassung über die erneute Offenlage nach § 2 a Abs. 6 BBauG
Der Stadtrat beschließt mit 25 Ja-Stimmen und 1 Stimmenthaltung:
1. Die im Rahmen der Offenlage nach § 2 a Abs. 6 BBauG durch die Kevag vorgebrachten Bedenken, die eine Änderung der Trassenführung der 20 kV-Freileitung zum Inhalt haben, werden berücksichtigt.
2. Der Rat beschließt die erneute Offenlage des Änderungsplanes nebst Text und Begründung nach § 2 a Abs. 6 BBauG.
Punkt 11/8: Vorlage Nr. 442, Anlage Nr. 15
Beratung und Beschlußfassung über die Neufassung der Satzung über die Erhebung von Beiträgen für die erstmalige Herstellung von Erschließungsanlagen (Erschließungsbeiträge)
1. Ratsmitglied Roßbach (FWG) begrüßt die Vorlage des neuen Satzungsentwurfes.
Ratsmitglied Teves (FWG) regt an, die Verwaltung möge häufiger ihre Satzungen an die Entwicklungen in der Rechtsprechung anpassen.
2. Der Stadtrat beschließt mit 26 Ja-Stimmen:
Der Stadtrat beschließt den Entwurf der Satzung über die Erhebung von Beiträgen für die erstmalige Herstellung von Erschließungsanlagen (Erschließungsbeiträge) in der vorgelegten Form. Die Satzung tritt am Tage nach der öffentlichen Bekanntmachung in Kraft.
Der Anteil der Stadt am beitragsfähigen Erschließungsaufwand beträgt 10 v. H.
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I vom
983
JIII
vom
983
9 vom 1983
Vlii

