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b) Schülerbeförderung - Vorlage Nr. 437 b, Anlage Nr. 12
Der Stadtrat beschließt mit 25 Ja-Stimmen:
Der Rat stimmt der Leistung einer weiteren erheblichen überplanmäßigen Ausgabe für das Haushaltsjahr 1983 bei der Haushaltsstelle 290.639 (Schülerbeförderung) Haushaltsansatz: 2.800,-- DM, in Höhe von 1.700,-- DM zu. Die Deckung erfolgt durch Steuermehreinnahmen.
Ratsmitglied Roßbach (FWG) hat an der Beratung und Beschlußfassung nicht mitgewirkt.
Punkt 11/4: Vorlage Nr. 438, Anlage Nr. 13
Beratung und Beschlußfassung über die Aufstellung eines Bebauungsplanes im Bereich der Köppelstraße im Stadtteil Eigendorf
1. Ratsmitglied Kram (CDU) spricht sich dafür aus, dem Bebauungsplan die Bezeichnung "Obere Köppelstraße" zu geben.
Ratsmitglied Schweizer (FWG) plädiert für den Namen "In den Gärten".
In der Diskussion einigt man sich auf die Bezeichnung "Obere Köppelstraße".
2. Der Stadtrat beschließt mit 24 Ja-Stimmen:
a) Für den Bereich südlich der Köppelstraße im Stadtteil Eigendorf, der begrenzt wird:
im Norden: von der Köppelstraße
im Osten: von der Wegeparzelle Nr. 75/1
im Süden: von der Wegeparzelle Nr. 121
im Westen: von der Wegeparzelle Nr. 226/1
wird ein Bebauungsplan aufgestellt.
b) Der Bebauungsplan erhält die Bezeichnung "Obere Köppelstraße".
c) Mit den Planungsarbeiten wird die Verbandsgemeindeverwaltung beauftragt.
Die Ratsmitglieder Paul Müller (CDU) und Reinhard Lorenz (FWG) haben wegen Vorliegen von Sonderinteresse gern. § 22 GemO an der Beratung und Beschlußfassung nicht mitgewirkt und den Sitzungstisch verlassen.
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I vom 983 VIli
Punkt 11/5: Vorlage Nr. 439, Anlage Nr. 14
Beratung und Beschlußfassung über die Änderung des Bebauungsplanes "Horresser Berg"
hier: Verlegung der Standorte der Trafostationen
1. Bürgermeister Dr. Possel-Dölken erklärt, die Begründung zur Vorlage Nr. 439 müsse unter a) im zweiten Satz so ergänzt werden, daß dort nicht nur das Grundstück Nr. 18, sondern auch das Grundstück Nr. 19 erwähnt wird.
2. Der Stadtrat beschließt mit 26 Ja-Stimmen:
Der Bebauungsplan "Horresser Berg" wird wie folgt geändert:
a) Die im Bebauungsplan auf der Parzelle Nr. 20 ausgewiesene Transformatorenstation wird an die westliche Grundstücksgrenze des Flurstückes Nr. 18 verlegt.
b) Die an der östlichen Grundstücksgrenze der Parzelle Nr. 5 ausgewiesene Trafostation wird an die westliche Grenze dieses Grundstückes verlegt.
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983
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9 vom 1983 VIli

