Akte 
Sitzung 07. Juli 1983
Entstehung
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angenommenen Zinssatz von 10 % würden die Kosten der Vorfinanzierung

560.000,-- DM

betragen.

Außerdem habe die Stadt die Beiträge vorzu­finanzieren, die die Ortsgemeinde Staudt an die Verbandsgemeinde Wirges für die Ober­flächenentwässerung und die Verlegung der Wasserleitung zahlen müsse. Die Beiträge beliefen sich auf 80.000,-- DM. Bei einer Vorfinanzierungszeit von 10 Jahren und einem angenommenen Zinssatz von 10 % ergäben sich Kosten der Vorfinanzierung in Höhe von 80.000,-- DM.

Mithin habe die Stadt aufgrund der als Anlage Nr. 5 und 6 beigefügten Vereinbarungen Kosten

in Höhe von 1.090.000,-- DM

zu tragen.

Außerdem müsse die Stadt Montabaur die Kosten für den Regenwasserkanal und die Wasser­leitung auf dem Gebiet der Stadt Montabaur auf die Dauer von 3 Jahren vorfinanzieren. Die

Vorfinanzierungskosten beliefen sich auf 168.000,-- DM.

Insgesamt entstünden also für die Erschließung des Gewerbegebietes "Alter Galgen" Kosten in

Höhe von 1.258.000,-- DM.

Ratsmitglied Manns (CDU) stellt die Frage, ob darin die Kosten für den Bahnübergang bereits enthalten seien. Diese Frage wird von Oberamtsrat Kaltenhäuser verneint. Der Bahnübergang befinde sich auf Montabaurer Gemarkung. Für den Bahnübergang seien in den bisherigen Kostenschätzungen orti

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in

100.000,-- DM veranschlagt.

Auf die Frage, ob diese Kosten durch die Pauschale, die von der Firma Aldi

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zu leisten sei, abgedeckt seien, verweist Oberamtsrat Kartenhäuser darauf, daß man bisher von einer durch die Firma Aldi zu erwerbenden Fläche von 100.000 nf ausgegangen sei. In Wirklichkeit erwerbe die Firma Aldi jedoch von der Stadt 130.000 m^. Dadurch entstünden Mehreinnahmen aus Veräußerungs­erlösen in Höhe von 300.000,-- DM.

Ratsmitglied Manns (CDU) verweist darauf, daß in dem als Anlage Nr. 6 beige­fügten Entwurf zwischen der Ortsgemeinde Staudt und der Stadt Montabaur in § 3 nicht präzisiert ist, ob sich der 60 %ige Anteil der Stadt an den Baukosten auf die Baustraße oder auf die Straße im Zustand des Endausbaues bezieht.

Wegen dieser Unklarheiten wird die Entscheidung über den Vertragsentwurf zurückgestellt. Die Verwaltung erhält den Auftrag, zusammen mit der Ortsge­

meinde Staudt und der Verbandsgemeinde Wirges über die notwendigen Klarstellungen ,,

zu verhandeln und den Vertrag in der nächsten Sitzung erneut einzubringen. "rr. ^

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